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Hallo zäme
Mein Vermieter/Miteigentümer (NB Ich bin auch STWEG-Eigentümerin) hat folgende Idee:
"Es besteht eine Wunsch für den Lift eine Zeituhr zu installieren, damit Dieser von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr ruht. Oder gibt es die Möglichkeit, dass der Lift ab 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr grundsätzlich nicht genutzt wird. "
Ist das rechtmässig?
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Hallo zäme
Mein Vermieter/Miteigentümer (NB Ich bin auch STWEG-Eigentümerin) hat folgende Idee:
"Es besteht eine Wunsch für den Lift eine Zeituhr zu installieren, damit Dieser von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr ruht. Oder gibt es die Möglichkeit, dass der Lift ab 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr grundsätzlich nicht genutzt wird. "
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Kommentare
Mi, 21/11/2018 - 17:57
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Ob man einen Lift auch mal ausschalten darf?
Robert Schweng Also eine Idee darf schon haben, auch wenn die noch so unsinnig erscheint... 😉
Joel Szabo Ja das ist ja mal was ganz neues....das man ein Lift nur für gewisse Zeiten benutzen darf....wird warscheindlich nicht funktionieren da jeder Mieter ein anrecht auf die benützung des Lift zu jeder Zeit hat. Was wenn im 4Stockwerk jemand ein Rollstuhl hat dan geht die Zeitbregrenzung gegen das Menschenrecht...also ergo wird dies nicht funktionieren...