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Bei mir wurde im September eingebrochen. Glücklicherweise gelang es den Einbrechern nicht in die Wohnung zu gelangen. Es gab nur ein Sachschaden, am Fenster, von 180 fr. Die Einbrecher versuchten durch ein gekipptes Fenster durch das WC in die Wohnung zu kommen. Ich habe ein Polizeirapport und die Hausverwaltung eingeschaltet. Die Versicherung übernimmt den Schaden nicht da ich ein Selbstbehalt von 200 fr. habe. Die Hausverwaltung will den Schaden nicht übernehmen mit der Begründung: Missachtung der Sorgfaltspflicht. Das Fenster sollte nicht immer gekippt sein.
Ich lasse das Fenster viel offen zur Belüftung...schliesse es wenn ich Tage weg bin.
Der Mieterverband Schweiz ist der Meinung ich sollte nicht zahlen weil Sie kein Verschulden von mir sehen. Das Kippfenster sei von dem Besitzer eingebaut worden und es stehe nicht im Mietvertrag das ein Kippfenster nicht lange offen bleiben darf.
Die Verwaltung is anderer Meinung.
Was meint Ihr? Wie würdet Ihr weiter vorgehen. Danke
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Bei mir wurde im September eingebrochen. Glücklicherweise gelang es den Einbrechern nicht in die Wohnung zu gelangen. Es gab nur ein Sachschaden, am Fenster, von 180 fr. Die Einbrecher versuchten durch ein gekipptes Fenster durch das WC in die Wohnung zu kommen. Ich habe ein Polizeirapport und die Hausverwaltung eingeschaltet. Die Versicherung übernimmt den Schaden nicht da ich ein Selbstbehalt von 200 fr. habe. Die Hausverwaltung will den Schaden nicht übernehmen mit der Begründung: Missachtung der Sorgfaltspflicht. Das Fenster sollte nicht immer gekippt sein.
Ich lasse das Fenster viel offen zur Belüftung...schliesse es wenn ich Tage weg bin.
Der Mieterverband Schweiz ist der Meinung ich sollte nicht zahlen weil Sie kein Verschulden von mir sehen. Das Kippfenster sei von dem Besitzer eingebaut worden und es stehe nicht im Mietvertrag das ein Kippfenster nicht lange offen bleiben darf.
Die Verwaltung is anderer Meinung.
Was meint Ihr? Wie würdet Ihr weiter vorgehen. Danke
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Kommentare
Fr, 16/11/2018 - 22:50
Robert Schweng
Howard Dillier Wessen Versicherung ist es?
Diejenige Partei, welche die Versicherung mit einem selbstbehalt abgeschloßen hat, hat im Gegenzug eine kleinere Prämie - und seien es CHF 5.- im Jahr - erhalten.
Von daher könnte davon ausgegangen werden, daß eben diese Partei den Selbstbehalt bezahlen sollte.
Addi Adrienne Ich wäre von selbst nicht auf die Idee gekommen die Rechnung weiterzuleiten. Für mich wäre klar, dass es meine Kosten sind. Ich schicke beim Naviklau auch nicht die Rechnung an den Autohersteller. Aber wenn man so eine Fehlauskunft vom MV bekommt, dann weiss ich auch nicht... das kann nicht stimmen. Selbstbehalt ist SELBSTbehalt.