Eine AG hat einen Verwaltungsrat, dieser hält 30% der Aktien. Der Geschäftsführer hält 70%,weil dieser die Firma später übernehmen soll. Der gf hat kollektiv Unterschrift zu zweien. Er verkauft 40% seiner Aktien um genug Geld zu haben um die Aktien des Verwaltungsrates zu kaufen. Der Käufer der Aktien ist eine GmbH. Betrifft die kollektiv Unterschrift zu zweien auch den Verkauf seiner Aktien? Oder darf er an irgendwen verkaufen ohne den Verwaltungsrat zu informieren. Die AG ist nicht Börsenkodiert. Danke für die Hilfe...

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Kommentare

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Werner M. Rohr Wenn der Geschäftsführer schon 70% der Aktien besitzt, muss er die Firma später nicht kaufen, sie gehört ihm ja schon. Oder irre ich mich?

Birgit Rechsteiner Der Geschäftsführer hält die Aktien ja in seinem Privatvermögen. Da geht es die Firma ja nichts an, was er damit macht - hat also nichts mit der kollektiven uterschrift zu tun... Aber, ob er verkaufen darf könnt in einem Aktionärsbindungsvertrag geregelt sein. Oder in der Art der Aktie (Namensaktie)?

Antje Schnuffel Es sind Inhaberaktien. Und es ist nix geregelt... Danke vielmals dafür...

Birgit Rechsteiner Bei diesem Verkauf ist aber unbedingt zu bedenken, dass wenn die GmbH die 40% hat - sie dann faktisch über die Firma bestimmen kann - bis der Geschäftsführer dann die zusätzlichen 30% gekauft hat...
Und dann ist es so, dass es gewisse Abstimmungen gibt, bei denen die 2/3 Mehrheit gilt - wenn es blöd läuft, kann man solche Dinge nie Entscheiden, weil 2/3 wären 66% und nicht nur 60%
Solche Dinge sollten unbedingt vor einem Verkauf überdacht werden! (ausser die GmbH gehört dem Geschäftsführer - dann ist es ja die gleiche Person)

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