(Anonym):Hallo zusammen,
Ich habe ein Problem. Bei uns wurde im unbewohnten, ehemaligen
Grosselternhaus eingebrochen und ein paar Artikel waren entwendet.
Der Betrag ist nicht wirklich hoch.
Das haben wir der Polizei gemeldet und die hat alles aufgenommen.
Die Versicherung wurde informiert bezüglich Hausrat.
Nun erfahren wir, dass es jemand war, den wir kennen. Nun ist meine Frage,
ich möchte ihn nicht "verpetzen".
Logischerweise möchte ich auch kein Geld von der Versicherung (Hausrat), da
wir alles wieder haben...
Kann ich einfach eine Schadenfallmeldung zurückziehen, oder was
sollte/müsste ich genau tun?

Vielen herzlichen Dank für eine Antwort

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root

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Andreas Georg Das Strafverfahren wird kaum eingestellt. Einbruch ist eine Straftat und ein Offizialdelikt. Die Polizei kann Deine Strafanzeige nicht zurück ziehen. Aber rate Deinem Bekannten, sich selber zu melden und vor allem alle Gegenstände unverzüglich wieder zurück zu geben. Dann kommt er allenfalls besser davon.

Claudia Wild ja einfach bei der Versicherung melden dass alles wieder da ist. Strafanzeige läuft allerdings wie erwähnt weiter.

Oliver Derrer Ist die Deliktsgutsumme geringfügig, kommt Art 172ter zu Stande und der Diebstahl Art. 139 ist dann wie der Hausfriedensbruch Art. 186 ein Antragsdelikt und kann somit zurückgezogen werden.
Ansonsten handelt es sich beim Diebstahl um ein Offizialdelikt und wird von Amtes wegen verfolgt. Natürlich ist man nicht verpflichtet die Täterschaft zu benennen, wird sie jedoch ermittelt, wird das Strafverfahren eingeleitet.

Rolf Stüssi Oliver Derrer hat das bereits vollständig und richtig beschrieben.
Wenn eingebrochen wird und der Polizei das gemeldet wird, fragt die Polizei ob man Anzeige gegen Unbekannt machen will oder nicht. Hier nehme ich an, dass dies der Fall ist und die Polizei ist dazu verpflichtet zu ermitteln, natürlich bei dieser geringfügigen Summe und jetzt in der Herbstzeit sowieso "Hauptsaison" für Einbrecher ist, wird sich hier die Polizei sicher nicht all zu viel Aufwand betreiben und es im Sand verlaufen wird bzw. die Polizei den Täter "Deinen Bekannten" erwischen wird.
Wenn er jedoch "Pech" hat und von der Polizei erwischt wird, muss er sich für dieses Delikt "geringfügigen Diebstahl und Hausfriedensbruch" verantworten.
Entweder lässt Du es beruhen und Gras über die Sache wachsen oder meldest Deinen Verdacht bei der Polizei, was Du ja nicht möchtest.
Andere Variante, rede mit dem "Kollegen" ob er sich selber anzeigen will, was er sicherlich auch nicht machen will oder wird.
Daher belasse es dabei.

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