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Hallo zusammen
Der Sohn (1.5 Jahre) meines Bruders hat gestern mein Ipad fallengelassen. Nun habe ich auf dem Display 2 Risse. Gerne würde ich das Display reparieren lassen. Wie läuft das nun, dies geht ja, nehme ich an, über die Haftpflicht meines Bruders.
Wie läuft das jetzt ab (hatte das noch nie). Muss mein Bruder das zuerst bei seiner Haftpflicht anmelden und erhält dann das Geld oder muss ich das zuerst reparieren lassen und er die Rechnung dann einsenden an seine Versicherung? Hatte noch nie so einen Haftpflichtfall, daher habe ich keine Ahnung, wie ich vorgehen muss.
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Hallo zusammen
Der Sohn (1.5 Jahre) meines Bruders hat gestern mein Ipad fallengelassen. Nun habe ich auf dem Display 2 Risse. Gerne würde ich das Display reparieren lassen. Wie läuft das nun, dies geht ja, nehme ich an, über die Haftpflicht meines Bruders.
Wie läuft das jetzt ab (hatte das noch nie). Muss mein Bruder das zuerst bei seiner Haftpflicht anmelden und erhält dann das Geld oder muss ich das zuerst reparieren lassen und er die Rechnung dann einsenden an seine Versicherung? Hatte noch nie so einen Haftpflichtfall, daher habe ich keine Ahnung, wie ich vorgehen muss.
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Kommentare
So, 14/10/2018 - 16:44
Robert Schweng
Diana Schläpfer Normalerwis häsch en selbstbehalt vo 200.-, weiss nit ob sich das lohne würd de versicherig azgeh.
Simone Toff so wie ich gseh han kostet de ersatz vome display über chf 400
Mandy-Manuela Güçlü Dornbierer Du musst es reparieren lassen dann Rechnung einsenden.
Gjylshene Hyseni Also mir isch genau sgliche passiert. Din brüeder muess sinnere versicherig bscheid geh. Den seit versicherig dass die beschädigti person es bim billigste flicke lah tuet und den schickt din brüeder sinere versicherig d. Rechnig. Bi mir isch eso gsi dass ich halt au en selbstbehalt han aber ich weiss nümm wieviel ich damals zahlt han will ich han no anders züg grad mitflicke lah. Han es au ufglistet kah was alles no debie gsi isch. Viel glück
Marcel Marty In der Regel bezahlt die Privathaftpflicht-Versicherung überhaupt keine Schäden durch Familienangehörige.
Robert Schweng Marcel Marty Vielen Dank! ?
Ich habe ihren Link zu einem direkten Link angepasst :
https://www.mieterverband.ch/dam/jcr:7bd782a1-56cf-4343-bc22-daeff9dc27b...
Armin Moser Chunnt druf a was i demm vertrag stoht.
Bi verwandte oder im gliichige Huushalt zahlets oft nöd!
https://www.20min.ch/community/dossier/geldratgeber/story/10539439
Christina Ammann Normalerweise ist es so, dass man den Schadenfall bei der Versicherung meldet, dass iPad zur Reperatur bringt, die Rechnung bezahlz und dann die Rechnung der Versicherung schickt
Martin Martin Ha ha das 1/ halb Jahr alte Kind würde mal sagen der der es dem Kind gab ist schuld
Christian Hummel Wichtig ist, dass Dein Bruder seine Aufsichtspflicht verletzt hat, dann wird auch bezahlt.
Mandy-Manuela Güçlü Dornbierer Simone Toff hab mich bei meinem Versicherungsberater erkundigt es wird es ev nicht übernommen weil die Aufsichtspflicht verletzt wurde und das ipad eigentlich ausser reichweite des kindes hätte sein müssen.... hoffe die versicherung ist kulant und oder ihr habt ne zusatzvers in der privathaft so wie wir dann wird es beglichen...
Elias Brunner Also es kommt auf die Police des Bruders an. 1. Hat er das Kind dort "gemeldet" und in wie weit sind Familienangehörige abgesichert. 2. Wie ist es passiert? Hast du alleine auf das Kind aufgepasst, wenn ja, ist es in deiner Verantwortung passiert. 3. Werden sie wohl (wie bei meinem Handy, das meinem Neffen runtergefallen ist) sagen: selber Schuld, man gibt so etwas keinem Kleinkind in die Hand oder lässt es in Reichweite liegen