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Hallo
Ich habe folgendes Problem.
Habe auf Ebay(deutsche Verkaufsseite)
ausersehen durch anklicken ein Artikel gekauft. Ich habe mich bei der Verkäuferin Entschuldigt sie aber will mich anzeigen und vor Gericht ziehen. Ich habe gelesen ich habe ein Wiederrufungsrecht und dadurch das ich in der Schweiz lebe können sie mich nicht drankriegen oder?
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Hallo
Ich habe folgendes Problem.
Habe auf Ebay(deutsche Verkaufsseite)
ausersehen durch anklicken ein Artikel gekauft. Ich habe mich bei der Verkäuferin Entschuldigt sie aber will mich anzeigen und vor Gericht ziehen. Ich habe gelesen ich habe ein Wiederrufungsrecht und dadurch das ich in der Schweiz lebe können sie mich nicht drankriegen oder?
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Kommentare
Do, 04/10/2018 - 23:15
Robert Schweng
Robert Schweng Wo haben sie das denn gelesen? ?
"Ich habe gelesen ich habe ein Wiederrufungsrecht und dadurch das ich in der Schweiz lebe können sie mich nicht drankriegen"
Isabel Friedmann Wiederrufungsrecht stand bei den Nutzungsbediengungen bei Ebay. Und das hier auch so ein Recht gibt zum Wiederrufen aller Verträge stand im Gesetzbuch.
Robert Schweng Na, wenn sie den Vertrag ja widerrufen können dann hat das nichts damit zu tun dass man sie in der Schweiz nicht drankriegen könnte oder??
Isabel Friedmann Robert Schweng ich meine ich bin doppelt abgesichert. Hier ist das Recht genau so fals das dort nicht klappen sollte. Rufe da morgen mal an
Robert Schweng In der Schweiz gibt es kein generelles Rücktrittsrecht.
In der EU schon
Roman Richle Frage: muss man denn bei E-bay einen "Kauf" nicht "bestätigen", so wie bei Ricardo ???
Roman Richle Weil doch klipp und klar geschrieben steht, dass man (bei E-bay) ein 14tägiges Rücktrittsrecht hat, dann ist es doch kein kein Problem; e-mail an E-bay schicken und gut ist !?
Robert Schweng Ich finde vor allem diesen Passus sehr fragwürdig:
Wie in aller Welt kommen sie darauf, dass man sie nicht drankriegen könnte weil sie in der Schweiz leben? ?
Ich würde mich jedenfalls nicht darauf verlassen!
Walter Büchi das widerrufsrecht bezieht sich auf gewerbliche verkäufe und nicht auf private!
„Muss ich als privater Verkäufer dem Käufer ein Widerrufsrecht einräumen?
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Nein. Als privater Verkäufer unterliegen Sie nicht den Bestimmungen des Fernabsatzrechts (§§ 312 ff. BGB). Sie sind daher gesetzlich nicht verpflichtet, dem Käufer ein Widerrufsrecht einzuräumen.
Sie haben aber die Möglichkeit, Ihren Käufern freiwillig ein solches Recht einzuräumen. Dabei können Sie die Bedingungen (Fristen, Kostentragung, etc.) frei definieren.“
Birgit Rechsteiner Also, rechtlich gesehen kann der Verkäufer dich ran kriegen. Ob du in der Schweiz oder in Honolulu bist.
Faktisch gesehen wird er es nicht machen, weil er wahrscheinlich nicht weiss, dass eine Betreibung so einfach ist.
Weiss er das, dann bist du wohl dran, denn der Vertrag ist geschlossen, er kann auf Zahlunf und abnahme des Artikels klagen.
Und hey, weshalb meint jeder, man kann von Verträgen zurück treten? Sollten wir nicht alle mündig sein und wenigstens die Basis des Lebens in der Schweiz verstehen?
Da wir andauernd Verträge abschliessen ist so ein Wissen doch rudimentär?
Oliver Derrer Wenn du mit „nicht dran kriegen“ meinst dass du Gerichtsterminen fern bleiben kannst und nicht durch die Schweiz an Deutschland ausgelieferst wirst (wenn du CH-Bürgerrecht hast) dann: Ja, man kann dich nicht rankriegen. Allerdings solltest du dann die nächsten 10 Jahre nicht in die EU reisen, weil du dich dann selbst ausliefern würdest. Natürlich könnte man dich dann festhalten, wenn dies ein Gericht so verfügt...
Sihing Rene Dazu gabs auch schon einige Gerichtsurteile zu.Soweit mir bekannt, sind die Regeln bei Ebay bindend. Sprich: Mit dem Kauf geht man definitiv ein rechtsverbindlichen Kaufvertrag ein. Dazu gabs auch schon einige Gerichtsurteile zu..
Ciara Gomez Bei einem privaten Verkauf besteht kein Widerrufsrecht ausser der Verkäufer räumt es ein.
Der Verkäufer müsste sich einen Schweizer Anwalt nehmen bzw. Schweizer Amtshilfe in Anspruch nehmen oder er verkauft die Forderung an ein Inkassounternehmen.
Es ist bei der geringen Summe zwar unwahrscheinlich, aber dieses Recht liegt beim Verkäufer!???