(Anonym):Hallo zusammen, ich habe folgende Frage:

Mein Vater ist 74 Jahre alt, verheiratet (2. Ehefrau, nicht unsere Mutter), wir zwei Kinder aus erster Ehe.
Wenn mein Vater stirbt, müssen wir Kinder und seine 2. Ehefrau das Erbe ausschlagen. Die Ehefrau ist noch in der gemeinsamen Wohnung wohnhaft.

- Darf sie noch in der Wohnung bleiben oder muss sie innert einer gewissen Frist raus?

Kann sie über das Inventar verfügen oder schaltet sich auch das Konkursamt ein? Es sind ja auch gemeinsame Anschaffungen und Erinnerungsstücke.

- Wer muss in diesem Fall alle Formalitäten erledigen? Die Versicherungen, Krankenkasse, Bankkonten künden resp. informieren?

- Wer bezahlt die laufenden Rechnungen aus was für Geld?

- Muss die Ehefrau die Wohnung kündigen und auch räumen?

Ich bin sehr sehr froh, wenn ihr mir Antworten auf meine Fragen habt. Besten Dank euch allen zum Voraus!

Herzlichen Dank!

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Kommentare

Robert Schweng

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Rene Loosli Warum darf die Frau nicht in der Wohnung bleiben ??

René von Allmen Diese Fragen können so, konkret nicht beantwortet werden da teilweise die Informationen fehlen.

Walter Büchi grds. können wünsche über die bestattung u.a. erfüllt werden, sofern sie gesetzlich erlaubt sind.
bestattungskosten sind keine erbgangskosten und fallen zulasten der angehörigen.
vermieter, krankenkassen etc. sind mittels einer kopie der todesurkunde zu infomieren
bei einer ausschlagung wird der nachlasss konkursamtlich liquidiert;
das konkursamt bezahlt die letzten rechnungen und liquidiert den nachlass.
wichtig:
die frist zur ausschlagung beträgt 3 monate ab todestag bzw. ab kenntnis der todesfalls.
es müssen alle gesetzlichen erben das erbe ausschlagen.
ansonsten gibt es keine nachlassliquidation und jener erbe welcher nicht ausschlägt, tritt das erbe an!

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