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Hallo zusammen. Ich habe nochmal eine Frage zum Mietrecht.
Mein Vermieter und ich haben einen Vergleich bei der Mietschlichtung erreicht, der für beide Seiten ok war und Unterschrieben. Nur das Problem jetzt ist, das sich mein Vermieter nicht an den Vergleich gehalten hat und ich mehr Probleme habe als vorher.
Meine Frage ist.
Ist der Vergleich trotzdem gültig?
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Hallo zusammen. Ich habe nochmal eine Frage zum Mietrecht.
Mein Vermieter und ich haben einen Vergleich bei der Mietschlichtung erreicht, der für beide Seiten ok war und Unterschrieben. Nur das Problem jetzt ist, das sich mein Vermieter nicht an den Vergleich gehalten hat und ich mehr Probleme habe als vorher.
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Kommentare
Do, 07/11/2019 - 10:39
Robert Schweng
Christa Bosshard Kenns jetzt nur vom arbeitsrecht.. bzw... hatten ne schlichtung, wer sich nicht daran haltet, kann sich nochmals melden und bekommt dann ne klagebewilligung... schlichtungsstelle ist grundsätzlich dafür da, damit teure Gerichtsverfahren gemieden werden können. Aber eben, beide partein müssen sich daran halten.
Birgit Rechsteiner Wen man sich nicht an die Schlichtungsvereinbarung hält, ist der Weg für ein Gerichtsveefahren der nächste Schritt. Aber da kann dir die Mietschlichtungsstelle am Besten Auskunft geben...
Ausser, der Vermieter hat sich gemeldet bei dir und irgendwas gesagt? Z.b dass er nicht zahlen kann und evt Zahlungsaufschub angefragt?