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Guten Abend zusammen. Ich bräuchte mal einen Rat betreffend Wohnungsabgabe. Ich verlasse meine Mietwohnung und gebe sie am 23.7. ab. Der Nachmieter zieht per 24.7. ein. Kann ich die 7 Tage ihm gegenüber geltend machen?
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Guten Abend zusammen. Ich bräuchte mal einen Rat betreffend Wohnungsabgabe. Ich verlasse meine Mietwohnung und gebe sie am 23.7. ab. Der Nachmieter zieht per 24.7. ein. Kann ich die 7 Tage ihm gegenüber geltend machen?
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Kommentare
Di, 24/07/2018 - 10:45
Robert Schweng
Florence Barraud Sali Beatrice, ich hatte damals die Tage anteilsmässig verlangt vom Nachmieter, da ich ja sonst für ihn die Miete bezahlt hätte. War für ihn ok und kein Problem. Sonst kann er ja auch erst am 1. Einziehen.
Sybille Rellstab nein, wenn dann musst Du das mit dem Vermieter regeln.
Birgit Rechsteiner Und du ziehst ja dann spätestens am 22.7. Irgendwo neu ein, zahlst du dafür auch mehr?
Also, die Frage hatten wir auch schon. Die Antworten zielten dann eher darauf ab, dass du ja nicht dann schon abgeben musst, sondern auch erst am letzten Tag müsstest und die Usanz eher sagt, dass so eine Woche ohne Verrechnung geht.
Gegenüber dem Nachmieter hast du nix zu verrechnen, ausser du hast das mit ihm selber schon abgemacht und der Vermieter ist eiverstanden. Ansonsten hast du das Rechtsgeschäft gegeüber dem Vermieter!