Guten Abend
Ich habe meinen Arbeitsvertrag auf Ende August 2018 gekündigt.
Nun wurde ich bis zu. 24.6.2018 krank geschrieben, und der Arbeitgeber wollte die Auflösung des Arbeitsvertrages. Ich war damit einverstanden und habe ein Schreiben verfasst, welches die Auflösung des Vertrages per 24.6.2018 beinhaltet. Der Vertrag wurde jedoch nicht unterschrieben. Stattdessen hat der Mann meiner Chefin, welcher ebenfalls mein Arbeitgeber ist, mich angerufen und mir mitgeteilt, dass er eine andere Abrechnung meines Stundensaldos hat. Deswegen wurde der Auflösungsvertrag nicht unterschrieben. Er hat mir dann am Telefon aber gesagt, dass er einverstanden ist, den Vertrag am 24.6.2018 aufzulösen. Jedoch wollte er mir nichts schriftlich geben, da wir das Überstundensaldo noch ausdiskutieren müssen. Daraufhin habe ich mich informiert und heraus gefunden, dass eine mündliche Abmachung zur Auflösung des Vertrages auch rechtsgültig ist, jedoch schwierig zu beweisen. Ich habe mit mehreren Rechtsauskünften zuvor geredet und die sind somit alle informiert, dass wir auflösen möchten. Die wissen aber noch nicht, dass wir mündlich beide zugestimmt haben. Die Mündliche Zusage erfolgte heute Abend...Alle Anwälte waren schon im Wochenende. Nun zerbreche ich mir natürlich den Kopf, ob das wirklich so rechtsgültig ist oder nicht, und hoffe dass ihr mich ein wenig beruhigen könnt.

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Kommentare

Robert Schweng

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Sybille Rellstab Verstehe ich das richtig, sie möchten dass der Vertrag per 24.6.2018 im gegenseitigen Einverständnis aufgelöst wird? (Datum korrigiert)

Alexander Daniel Tamas Also per 24.Juni 2018

Sybille Rellstab sorry, korrigiere, habe mich verschrieben, meinte 24.6.18

Sybille Rellstab Das ist nur zum Vorteil des Arbeitgebers, warum haben sie Angst dass er dem nicht zustimmt?

Alexander Daniel Tamas Sybille Rellstab weil nach seinen Berechnungen hätte ich ein ausbezahltes Überstunden-/Ruhetag-/Ferien- und Feiertagsguthaben von ca 4500.- zugute. Ich habe jedoch nach L-GAV (Gesamtarbeitsvertrag der Gastronomie) das ganze ausgerechnet und komme auf ein offenes Saldo von ca. 8800.-
Ich habe auch schon ca 10x mit der Rechtsauskunft des L-GAV telefoniert und die sagen auch, dass wenn ich es nach deren vorprogrammierten Excel-Tabelle rechne, dass es dann stimmt. Nun habe ich Angst, dass der Arbeitgeber die Zahlung verweigert und sagt, ich wäre der Arbeit fern geblieben. Falls Sie meiner SaldoForderung nicht zustimmen, müsste ich eine Klage wegen Nichteinhaltung des L-GAV beim L-GAV einreichen. Deshalb habe ich Angst, dass der Arbeitgeber auf einmal sagt...Nein wir haben nie abgemacht, dass der Vertrag frühzeitig aufgelöst wird

Alexander Daniel Tamas Aber der Arbeitgeber hat mündlich der Auflösungs per 24. Juni 2018 zugestimmt

Sybille Rellstab danke, jetzt verstehe ich, wobei ich trotzdem nicht verstehe wie Sie während Krankheit einer Auflösung in gegenseitigem Einverständnis zustimmen können, muss ich aber auch nicht verstehen. Möglichkeit: Einerseits sind sie krank geschrieben, also kann d...Mehr anzeigen

Alexander Daniel Tamas Sybille Rellstab ich bin bis zum 24.6.2018 krank geschrieben. Und darum haben wir uns auch darauf geeinigt, dass wir mit dem letzten Tag der Krankschreibung den Arbeitsvertrag auflösen.

Alexander Daniel Tamas Wenn ich nun das mündlich vereinbarte auf Papier bringe und per Einschreiben an den Arbeitgeber zustelle, dann brauche ich ja trotzdem noch auf diesem Zettel die Unterschrift des Arbeitgebers. Oder sehe ich das falsch?

Sybille Rellstab Alexander Daniel Tamas wichtiger Fakt dass die AUF nicht weiter andauert. Ich glaube wir zwei sind die einzigen die nicht Fussball gucken😊 Für die Aufhebungsvereinbarung brauchen sie die Unterschrift (um was in der Hand zu haben), aber um ihm die Möglichkeit zu nehmen im Nachhinein zu sagen sie seien einfach nicht erschienen, reicht der Eingeschriebene, oder zumindest müsste er dann ja darauf reagieren wenn das nicht stimmt. Wäre sonst sehr unglaubwürdig. Eventuell weiss jemand anders noch einen weiteren Tip.

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