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Ich danke für die Aufnahme.
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Wie kann es passieren, dass ein IV-Bezüger (steuerbefreit) im Verhältnis 1:1 in die AHV übergetreten wird, was ihn aber gleichzeitig wieder steuerpflichtig macht??
Da hinkt doch das Pferd auf allen Vieren.
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Wie kann es passieren, dass ein IV-Bezüger (steuerbefreit) im Verhältnis 1:1 in die AHV übergetreten wird, was ihn aber gleichzeitig wieder steuerpflichtig macht??
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Kommentare
Sa, 09/06/2018 - 12:42
Robert Schweng
Andreas Thanner Weshalb war denn der IV-Bezüger steuerbefreit? Nur Ergänzungsleistungen müssen nicht versteuert werden. Die reguläre AHV und IV sind jedoch immer steuerpflichtig.
Ignaz E. Schmucki Oha. Schon das erste AHA-Erlebnis.
Dass die AHV besteuert wird, weiss ich aus Erleben. Die IV, so glaubte ich bisher zu wissen, sei davon befreit ... Ueberlebensrenten auszuzuahlen, um sie mit Steuern wieder zu schmälern, ist doch mehr als nur widersinnig.
Andreas Thanner Ignaz E. Schmucki grundsätzlich sind alle Einkommen zu versteuern. Ausnahmen bilden nur Ergänzungsleistungen. Erträge aus Versicherungen sind deshalb im vollem Umfang steuerpflichtig.
In einem Härtefall kann die Steuerbehörde jedoch einen Steuererlass aussprechen. Dafür braucht es ein Gesuch und dieses wird nur dann bewilligt wenn dadurch sichergestellt wird, dass zukünftige Steuern bezahlt werden.
Darum meine Frage warum ein IV Bezüger nicht steuerpflichtig sei.
Sie müssen wissen, dass der Gesetzgeber Renten aus den verschiedenen Versicherungen nicht als „Überleben“ sieht sondern nur als Einkommen. Dem Staat ist es egal woher jemand sein Geld hat.
Die Ergänzungsleistung (oder Sozialhilfe) jedoch ist aus dem Grunde steuerbefreit, weil dies ein Direktzuschuss fürs wirkliche Überleben darstellt. Diese wird darum auch individuell geprüft und zugesprochen.
Robert Schweng Wie sowas passieren kann?
Ich würde vermute mal durch eine Volksabstimmung bei der die Mehrheit dafür gestimmt hat! 😉
(ähnlich BILLAG)