Hallo zusammen

Habe einen Mietvertrag unterschrieben.

Siehe Anhang

Dort steht die Bruttomiete 1‘485.00 CHF.

Heute habe ich eine Rechnung bekommen mit 7.7% MWST-Satz zusätzlich.

Ist dies in der Bruttomiete nicht eigentlich eingerechnet?

Gruss Lea

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Kommentare

Robert Schweng

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Andreas Thanner Dem Vermieter ist es verboten auf Mieten, welche ausschliesslich für Wohnzwecke genutzt wird, Mehrwertsteuer zu erheben.
Rechtsgrundlage: MWSTG Art. 22, Abs. 2, lit. b

Andreas Thanner Leistungen nach Artikel 21, Absatz 2 Ziffern 20 und 21, wenn der Gegenstand vom Empfänger oder von der Empfängerin ausschliesslich für Wohnzwecke genutzt wird oder genutzt werden soll.

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