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(Anonym):Eine bekannte von mir ging zur Polizei, um ein Verbrechen, welches an Ihr begangen wurde anzuzeigen, Verhör etc durch Polizei.
Nun bekommt sie einen Brief, da sie an diesem Abend Gras geraucht hat. Ist dies rechtens? Das Verhör war ja weil sie das Opfer war und dann wird sie bestraft? Und wieso sind die „Bearbeitungsgebüren“ hoch?

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(Anonym):Eine bekannte von mir ging zur Polizei, um ein Verbrechen, welches an Ihr begangen wurde anzuzeigen, Verhör etc durch Polizei.
Nun bekommt sie einen Brief, da sie an diesem Abend Gras geraucht hat. Ist dies rechtens? Das Verhör war ja weil sie das Opfer war und dann wird sie bestraft? Und wieso sind die „Bearbeitungsgebüren“ hoch?


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Kommentare
Mi, 09/05/2018 - 16:23
Robert Schweng
Andreas Thanner Ein Unrecht hebelt das Andere nicht aus. Es ist absolut korrekt, dass ein Strafbefehl erfolgte. Sie wird nicht bestraft weil sie das Opfer ist, sondern sie wird bestraft weil sie Täterin ist: Nämlich hat sie gegen das BtmG verstossen.
Weiter sind die Gebühren kantonal geregelt und für Strafbefehle nach Bussen-/Strafhöhe abgestimmt. Es ist richtig, dass die Stawa CHF 250.-- Gebühren verlangen darf und muss.
Gabriel Jenny Ausserdem frage ich mich... Welches Verbrechen? Das eine hat mit dem anderen nix zu tun !
Isabelle Holzer Doof gelaufen würde ich sagen. Kamnst ja niemanden Anzeigen wenn selber was Verbotenes tust also doch man kann schon aber muss halt dann seine eigenen Konsequenzen auch tragen.
Markus Meyer Absolut richtig gelaufen