(Anonym):Ich lebe seit 12 Jahren in der selben Wohnung.
Wände und Heizkörper wären zum Auffrischen mit Farbe sehr nötig!
Habe den den Vermieter gefragt, Bilder gezeigt von Heizkörper (Farbe blättert ab) und eine Absage erhalten mit der Begründung:
Dies sei nur ein Ästhetischer Mängel und muss nicht vom Vermieter gemacht werden.
Meine Frage: stimmt das?
Wenn ich die Arbeiten (Wandstreichen) selber mache, könnte ich ihn um Mitfinanzierung bitten?
Danke schon mal...

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Kommentare

Robert Schweng

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Armin Moser nei da chasch du sälber machä !

Markus Meyer Das hat mit der allgemeinen Fehleinschätzung zu tun. Nach 8 Jahren (nach paritätischer Lebensdauertabelle) hat man nicht einen neuen Anstrich zu gute; sondern muss nicht nachzahlen wen man auszieht.

Sandra Schnelli-Kehrli heitungsfarbe kostet keine 10.-

Patrick L. Surber Sie können sich an die Mieterschlichtungsstelle wenden. Dort wird entschieden, ob ein Neuanstrich gerechtfertigt ist oder nicht.

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