Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym):Ich lebe seit 12 Jahren in der selben Wohnung.
Wände und Heizkörper wären zum Auffrischen mit Farbe sehr nötig!
Habe den den Vermieter gefragt, Bilder gezeigt von Heizkörper (Farbe blättert ab) und eine Absage erhalten mit der Begründung:
Dies sei nur ein Ästhetischer Mängel und muss nicht vom Vermieter gemacht werden.
Meine Frage: stimmt das?
Wenn ich die Arbeiten (Wandstreichen) selber mache, könnte ich ihn um Mitfinanzierung bitten?
Danke schon mal...
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
(Anonym):Ich lebe seit 12 Jahren in der selben Wohnung.
Wände und Heizkörper wären zum Auffrischen mit Farbe sehr nötig!
Habe den den Vermieter gefragt, Bilder gezeigt von Heizkörper (Farbe blättert ab) und eine Absage erhalten mit der Begründung:
Dies sei nur ein Ästhetischer Mängel und muss nicht vom Vermieter gemacht werden.
Meine Frage: stimmt das?
Wenn ich die Arbeiten (Wandstreichen) selber mache, könnte ich ihn um Mitfinanzierung bitten?
Danke schon mal...
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Di, 01/05/2018 - 12:56
Robert Schweng
Armin Moser nei da chasch du sälber machä !
Markus Meyer Das hat mit der allgemeinen Fehleinschätzung zu tun. Nach 8 Jahren (nach paritätischer Lebensdauertabelle) hat man nicht einen neuen Anstrich zu gute; sondern muss nicht nachzahlen wen man auszieht.
Sandra Schnelli-Kehrli heitungsfarbe kostet keine 10.-
Patrick L. Surber Sie können sich an die Mieterschlichtungsstelle wenden. Dort wird entschieden, ob ein Neuanstrich gerechtfertigt ist oder nicht.