Hallo mitänand. Dankä für d ufnahm

Ha ä chlini Frag / Problem. Ig ha vom Arbeitsgericht es Urteil becho will mi Ex arbeitgäber mir no mi Lohn vom August 2017 schuldet. Irgendwie hani ds gfühel es geit so nid vorwärts. Bis 28.02 hät er Zit ka urteil ds ablehnä. Het er nid gmacht. Jetzt seit Arbeitsgeticht müessi ihn betribä. Das geit ja ou wieder ewigs. Cha ig öpis machä, dassi das Geld ändli bechumä? Ha ja äh Urteilsverkündig vom Gricht. Ha ds gfühel es louft so nid.

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Kommentare

Alexander Baxel

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Ich glaube, wenn Du ein Urteil hast, kannst Du gleich pfänden. Pfände bei seinen Auftraggebern. Und vergiss nicht den "Verzugsschaden" geltend zu machen

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Tina van Häxli

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Wie muss ich verzugsschaden geltend machen?
Und wie ist mein weiteres vorgehen?

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Eveline Gutmann

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Tina van Häxli du musst wieder betreiben. Das hatte ich auch.

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Tina van Häxli

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Betreibung ist am laufen
Krigt man sein geld

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Alexander Baxel

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Die ganzen Inkassobüros berechnen Verzugskosten, mach das doch auch

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Tina van Häxli

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Ok..ja weil durch das enstand nun für mich eine finanzielle lücke.
Wie berechne ich das? Und komme ich da ohne anwalt durch

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Andreas Thanner

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Du musst deinen ehem. Arbeitgeber betreiben. Will er einen Rechtsvorschlag erheben, dann hast du mit dem Gerichtsurteil einen definitiven Rechtsöffnungstitel mit dem du seinen Rechtsvorschlag sofort beseitigen kannst. Danach wird der Betrieb auf Konkurs betrieben und liquidiert.

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Tina van Häxli

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Ich habe nun 15 märz betreibung eingeleitet...es geht nichts voran

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Andreas Thanner

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Tina van Häxli das war ja erst vor einer Woche! Betreibung heisst nicht, dass das Geld innerhalb von 2-3 Tagen auf dem Konto ist.

Wenn die Betreibung ordentlich zugestellt werden konnte (was wir jetzt ja nicht wissen) erhältst du wieder Bescheid. Danach musst Du das Fortsetzungsbegehren stellen. Dann wird das Konkursverfahren eingeleitet.

Das Konkursverfahren kann unter Umständen mehrere Monate oder Jahre dauern, je nach Grösse und Komplexität der Firma.

Im worst case siehst du dein Geld (oder einen Teil davon) in einigen Jahren.

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