FRAGE:
Ich wurde mit meinem damaligen Mann zusammen besteuert.
Wir haben immer ein Treuhandbüro damit beauftragt, die Steuererklärung für uns zu auszufüllen.
Nun ich möchte nach der Trennung gerne die Kopien der Steuererklärungen der letzten 5 Jahre.
Das Treuhandbüro stellt sich aber auf den Standpunkt, dass sie "nicht befugt sind", mir Kopien herauszugeben.
Was kann ich tun?
ANTWORT:
Ein Treuhandverhältnis ist dem Auftragsrecht zuzuweisen.
Aus Art. 400 OR lässt sich die Aktenherausgabepflicht ableiten.

Immerhin ist anzumerken, dass sie Auftraggeberin sein müssen, was sich nicht ohne weiteres aus dem Umstand ergibt, dass die Steuererklärungen gemeinsam unterzeichnet wurden. Massgebend ist vielmehr der Mandatsvertrag mit der Treuhandunternehmung bzw. wer der konkrete Auftraggeber war.

Anbei eine PDF Datei mit Text, der dem Treuhandunternehmen mit der Aufforderung die Akten umgehend herauszugeben, vorgelegt werden kann.
http://www.trex.ch/custom/trex/pdfarchiv/TREX_2004/Ausgabe_5/Fachbeitrae...

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