FRAGE:
Kann mir die EL eine Genugtuung aus einem Zivilprozess verrechnen, so das ich dann keine EL mehr bekomme?
ANTWORT:
Ja.
Die Summe aus der Genugtuung stellt ein neues Vermögen dar und wird unter dem Titel Vermögensverzehr bei der Berechnung der EL berücksichtigt.
Wenn die Genugtuungssumme sehr hoch war, dann kann es durchaus sein, dass man eine gewisse Zeit keine oder weniger EL erhält als bisher.

Bundesgerichtsentscheide:
http://relevancy.bger.ch/php/clir/http/index.php?highlight_docid=atf%3A%...
http://relevancy.bger.ch/php/clir/http/index.php?highlight_docid=atf%3A%...

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Kommentare

Jampa Allenspach

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Ausser die Genugtuung für Verdingkinder, die demnächst ausgesprochen wird.
Aber eigentlich ist das Bger Urteil eine Schande.

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Robert Schweng

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Jampa Allenspach wir urteilen hier eingentlich nicht über bereits gefallene Urteile! 😉

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Jampa Allenspach

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Das ist eine Frage der Meinungsfreiheit oder des (blinden!) Gehorsam 😋

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Robert Schweng

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Jampa Allenspach ich glaube diese sogenannten "Reichsbürger" tummeln sich eher in anderen Foren! 😊

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Jampa Allenspach

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Robert Schweng wer sind "diese Reichsbürger"? Sehe den Zusammenhang nicht. Kannst du sich klarer ausdrücken.

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Robert Schweng

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Jampa Allenspach alles hat seinen Ursprung! Auf google findest Du dich doch sogar selbst auch, hast Du mir erzählt! 😊

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Jampa Allenspach

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Die hermetischen Gesetze sind mir schon klar. 😀
Das Reichsbürgertum (D/A) auch.
"Jampa Allenspach ich glaube diese sogenannten "Reichsbürger" tummeln sich eher in anderen Foren! 😊" lässt sich nicht googeln. Darum nochmals eine Antwort ohne ausweichen. 🤔

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Robert Schweng

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Meine Antwort: "siehe oben...!" 😉

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