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FRAGE:
Ist die Probezeit abgeschlossen wenn ich exakt 3 Monate bei meinem Arbeitgeber bin oder erst ab dann, wenn wir offiziell das Probezeitgespräch hatten.
Wie werden diese 3 Monate berechnet, wenn am 15. Oktober 2017 der Arbeitsbeginn war?
ANTWORT:
Ja,
die Probezeit ist nach drei Monaten vorbei, unabhängig ob ein Gespräch stattfand oder nicht.
Gemäss (Art. 77 OR) und dem "Europäischen Übereinkommen über die Berechnung von Fristen" gilt für Bruchteile von Monaten folgendes:
"Für die Berechnung von Bruchteilen von Monaten ist davon auszugehen, dass ein Monat aus 30 Tagen besteht."
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FRAGE:
Ist die Probezeit abgeschlossen wenn ich exakt 3 Monate bei meinem Arbeitgeber bin oder erst ab dann, wenn wir offiziell das Probezeitgespräch hatten.
Wie werden diese 3 Monate berechnet, wenn am 15. Oktober 2017 der Arbeitsbeginn war?
ANTWORT:
Ja,
die Probezeit ist nach drei Monaten vorbei, unabhängig ob ein Gespräch stattfand oder nicht.
Gemäss (Art. 77 OR) und dem "Europäischen Übereinkommen über die Berechnung von Fristen" gilt für Bruchteile von Monaten folgendes:
"Für die Berechnung von Bruchteilen von Monaten ist davon auszugehen, dass ein Monat aus 30 Tagen besteht."
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Kommentare
Mi, 14/02/2018 - 14:02
nehme an, dass die Probezeit am Feierabend des 14. Januar 2018 beendet war...
Do, 15/02/2018 - 07:14
Die ANTWORT stimmt. Die Probezeit ist auch ohne Gespraech erfolgreich bestanden. Andernfalls muss der Arbeitgeber odet auch Du das Arbeitsverhaeltnis aktiv aufloesen. Das Gespraech ist aber wichtig. Du kannst darin die ersten Eindruecke schildern und fuer Deine weitere Entwicklung vorspuren. Viel Erfolg