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Ich habe bei einer Firma einrn Mineralwassersprudler bestellt, der nun nicht funktioniert. Die Firma verlangt, dass ich das Gerät zurückbringe, da sich darin eine offene Gasflasche befindet. Dies ärgert mich sehr, da ich mit den ÖV eine halbe Weltreise machen muss. Ist das rechtens?
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Ich habe bei einer Firma einrn Mineralwassersprudler bestellt, der nun nicht funktioniert. Die Firma verlangt, dass ich das Gerät zurückbringe, da sich darin eine offene Gasflasche befindet. Dies ärgert mich sehr, da ich mit den ÖV eine halbe Weltreise machen muss. Ist das rechtens?
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Kommentare
Do, 08/02/2018 - 11:09
Thomas Deuber
Oder jemand suchen der für sie gefahrengut transportiert
Do, 08/02/2018 - 11:15
Karin Burri-Bänninger
Ich würde meinen, der Verkäufer muss selber für einen fachgerechten Transport im Rahmen der Garantieleistungen besorgt sein
Do, 08/02/2018 - 11:17
Thomas Zumsteg
Gasflasche rausnehmen und Gerät einschicken
Do, 08/02/2018 - 11:18
Philipp Kind
Die Gasflasche kann Gefahrlos entnommen werden und ist auch kein Gefahrgut.
Do, 08/02/2018 - 11:22
Birgit Rechsteiner
Was steht in den AGBs?
Do, 08/02/2018 - 11:37
Claudia Wild
Was soll die Firma sonst machen? Gratis einen zweiten schicken ohne dass sie weiss ob und was defekt ist? Logischerweise muss ein Artikel zurückgeschickt oder zurückgebracht werden wenn dieser Defekt ist und man Ersatz möchte.
Do, 08/02/2018 - 11:39
Claudia Manuela Vontobel-Ghilardi
Die haben bestimmt Techniker, dann soll einer vorbei kommen und sich das vermeintlich defekte Gerät anschauen und bei Bedarf gleich austauschen..
Do, 08/02/2018 - 12:16
Erika Gerber
Von welcher Grösse sprechen wir?
Do, 08/02/2018 - 12:59
Mel Lave Linge
einen mineralwassersprudler mit 2 flaschen. nicht gerade geringes gewicht.
Do, 08/02/2018 - 13:07
Michel Held
Wer ist kunde?
Do, 08/02/2018 - 13:41
Birgit Rechsteiner
nochmals - was steht in den AGBs.
Das du es zurück bringen musst ist wohl die Norm!