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Hallo zusammen, könnte mir jemand Auskunft geben:
Meine ex-Mitbewohnerin wurde von mir wegen ausstehender Miete betrieben. Nun droht sie mir ebenfalls mit einer Betreibung für die Parkplatzkosten (Vertrag gemeinsam unterzeichnet) obwohl es ihr Parkplatz war und ich nicht mal einen Führerschein besitze.
Kommt sie damit durch?
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Hallo zusammen, könnte mir jemand Auskunft geben:
Meine ex-Mitbewohnerin wurde von mir wegen ausstehender Miete betrieben. Nun droht sie mir ebenfalls mit einer Betreibung für die Parkplatzkosten (Vertrag gemeinsam unterzeichnet) obwohl es ihr Parkplatz war und ich nicht mal einen Führerschein besitze.
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Kommentare
Fr, 26/01/2018 - 12:54
Birgit Rechsteiner
Das kommt auf den Mietvertrag zwischen euch 2 an.
Aber - wenn die Betreibung weiter gezogen wird, klärt sich das dann vor dem Richter (Schlichter o.ä.)
Fr, 26/01/2018 - 12:56
Gabriella Told
Wir haben den Vertrag für die Wohnung gemeinsam unterschrieben; für den Parkplatz mussten wir deswegen ebenfalls beide
Ich habe diesen aber nie genutzt (kein Führerschein, kein Auto)
Fr, 26/01/2018 - 13:05
Birgit Rechsteiner
Ihr habt untereinander keinen schriftlichen Vertrag?
Naja, dann ist 50/50 - wenn einer nie badet muss er trotzdem die Miete für die Badewanne auch bezahlen...
Fr, 26/01/2018 - 13:01
Susan Keusch
Ich denke nicht das sie damit durchkommen wird. Du kannst es ja "beweisen" das du ihn nicht benutzt hast.
Fr, 26/01/2018 - 16:15
Oliver Derrer
Das interessiert aber niemanden. Du kannst einen Parkplatz auch mieten ohne ein Auto zu besitzen...
Fr, 26/01/2018 - 21:56
Hatice Özcan
Hab auch einen Parkplatz, obwohl ich kein auto habe. Wenn ich den nicht bezahl, interessiert das niemanden, ob/wann ein Auto drauf steht.
Vertrag ist Vertrag.
Fr, 26/01/2018 - 13:03
Sandra Serventi
Da bin ich mir nicht sicher Susan... Vertrag ist Vertrag ob man den nutzt oder nicht, es sind beide Parteien die unterzeichnet haben und somit solidarisch Haftbar.
Fr, 26/01/2018 - 13:20
Miriam Zahout
Man kann ja auch einen parkplatz mieten ohne auto&führerschein. Macht zwar nicht viel sinn, aber man könnte. So glaube ich schon das sie damit durchkommt..
Fr, 26/01/2018 - 13:29
Susan Keusch
Naja, ich denke aber nicht das sie den pp gemietet hätte wen sie alleine da gewöhnt hätte
Fr, 26/01/2018 - 13:35
Eveline Gutmann
Susan Keusch es kommt ja nicht drauf an, was sie hätte... es ist nun mal so, dass sie hat... und somit haften sie solidarisch. Heisst sie muss zahlen, wenn die andere nicht bezahlt.
Fr, 26/01/2018 - 13:47
Susan Keusch
Das ist mir schon klar.
Fr, 26/01/2018 - 13:24
Birgit Rechsteiner
... naja, im Endeffekt ist es wohl eher eine Gegenreaktion zur Betreibung der Miete. Miete wird ja wohl massiv höher sein als der Betrag des Parkplatzes und somit auch verschmerzbar... 😊
Fr, 26/01/2018 - 14:06
Méli Margrith Theintz
Ich habe das durch mit meinem Ex. Da wir beide den Vertrag unterschrieben haben gild alles 50/50 zu zahlen. Als ich auszog und er bicht mehr zahlte musste ich trotz gemeinsem Vertag zwiachen uns 50% pbernehmen. Er hatte ein Auto ich nicht und doch musste ich 50% zahlen.
Fr, 26/01/2018 - 15:05
Gabriella Told
Ich habe nur unterschrieben weil das vom vermieter vorgegeben war, mündlich hat sie mir zugesagt dass si den parkplatz alleine zahlt. Mündlicher vertrag gilt doch auch?
Bezahlt ist es bereits aber die droht mir dass sie es zurückfordern will
Ist nicht alle welt aber trotzallem...
Fr, 26/01/2018 - 15:09
Méli Margrith Theintz
Mündliche Vertäge sind rechtens jedoch sehr schwer nachzuprüfen.
Fr, 26/01/2018 - 15:24
Birgit Rechsteiner
... ein mündlicher Vertrag ist nicht zu beweisen. Er gilt zwar nach Gesetz - aber eben - die Beweislast obliegt auch dir!
Fr, 26/01/2018 - 16:26
Sandra Serventi
Da Sie bereits Zahlungen vorgenommen hat, ist es so Beweisbar
Fr, 26/01/2018 - 16:47
Birgit Rechsteiner
Zahlungen sind kaum als Beweis zu werten...
Sa, 27/01/2018 - 07:01
Eveline Gutmann
Birgit Rechsteiner da bin ich mir nicht so sicher
Fr, 26/01/2018 - 18:10
Peter Spillmann
Spielt alles keine Rolle, Mietverträge, egal ob Whg oder PP die auf zwei Namen lauten und von beiden unterschrieben sind sind vor dem Gesetz solidarisch haftbar. Jeder kann also beide betreiben auf den je VOLLEN Betrag, das gilt eben auch für beide unterzeichnenden Vertragspartner gegenseitig.
Sa, 27/01/2018 - 09:42
Birgit Rechsteiner
DerVermieter kann beide betreiben. Darum geht es hier aber gar nicht.
Das verhàltnis von den 2 Mieterinnen untereinander. Nur mündliche Regelung. Miete untereinander nicht be zahlt.
Da spielt solidarhaftung nicht mehr mit
Sa, 27/01/2018 - 09:47
Peter Spillmann
Wie kommen Sie darauf das die Solidarhaftung nicht zum Zug kommt, genau deshalb kann jede der zwei die Andere betreiben! Wurde ja schriftlich beweisbar nichts anderes vereinbart, also GILT eben der MV nach Gesetz.