Hallo zusamme...kann man betrieben werden solange man sich zahlungswillig zeigt und regelmässige zahlungen leistet?

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Kommentare

Claudia Wild

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Logisch. Ist dem Gläubiger überlassen.

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Birgit Rechsteiner

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Ja. man kann immer betrieben werden.

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Eveline Gutmann

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bei uns kann jeder jeden betreiben. Auch wenn keine Rechnung offen ist. Leider....

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Daniel Ebnöther

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Ja, aber danach benötigt man einen rechtlichen Titel um die Betreibung fortzusetzen. Ansonsten kann man auch auf Nichtigkeit klagen.

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Werner M. Rohr

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Nicht ganz richtig. Man kann gegen den Zahlungsbefehl sofort oder innerhalb der Frist Rechtsvorschlag erheben, dann muss der (angebliche) Gläubiger entscheiden, ob er den Rechtsweg beschreiten will.

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