Hallo

Es geht um folgende Buse wo Einsprache gemacht wurde. Macht es Sinn für 366.- extra nach Sion zu fahren ( ca. 400km fahrt ) plus 1 ganzer Tag frei nehmen ^^ oder gibt es da eine andere Lösung ?

Müsste die Busse eigentlich nicht meine EX Firma bezahlen da ich eigentlich nichts dafür kann ?

Ich danke euch jetzt schon für die Antworten ?

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Kommentare

Birgit Rechsteiner

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Steht klar im Brief, dass nur du persönlich anwesend sein musst. Kannst ja anrufen, und fragen, ob sie es allenfalls anders möglich machen... aber das glaube ich kaum. Die einzige andere Möglichkeit wäre, die Busse zu bezahlen.

Rechtlich gesehen ist der Fahrer für alles am Auto verantwortlich, dementsprechend hat auch der Fahrzeugführer die Busse zu bezahlen.
Auch da, ehemaligen Arbeitgeber anrufen und fragen.

Bevor du nach Sion fährst - rechnerisch ist es billiger die CHF 366.-- zu bezahlen. Weiss aber nicht, was da noch für weitere Kosten kommen!

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Allma Kiki

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Durch dass er Einspruch gemacht hat ... wird ihm das rechtliche Gehör nun gewährt ?

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Birgit Rechsteiner

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ja, das steht ja so im Brief... was willst du damit sagen Allma Kiki

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Allma Kiki

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Das er sich vorher überlegen sollte ob er Einspruch erheben will und wie das weiter Vorgehen ist.

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Birgit Rechsteiner

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Allma Kiki ja, da es aber jetzt so weit ist, und es ganz klar geschrieben ist - wenn du nicht kommst verzichtest du auf deinen Einspruch - könnte man es allenfalls auch so machen...
Weil, wenn er schon früher "studiert hätte" hätte er die Mängel erkannt und die Busse gar nie entstanden - oder?
Drum...

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Christian Brechbühl

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Allma Kiki bei der Firma wurde bei jeder Busse Einspruch gemacht ^^ im normalen Fall wurde danach die Busse billiger und man musste NIE vorbei gehen ^^

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Allma Kiki

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Sehe ich es richtig, dass es sich um ein Mangel am Fahrzeug handelt? Also keine Geschwindigkeitsbusse?

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Christian Brechbühl

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Genau es handelt sich um Mängel am Fahrzeug ( LKW )

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Sebastian Wenzinger

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Zum en Bezug uf dini Ussag zneh eb das nid Sach vo dinre ehemalige Bude isch, nei, will du als Fahrzügfüehrer bisch defür verantwortlich dass s Fahrzüg imne korrekte Zuestand isch, susch derfsch du gar nid losfahre

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Robert Schweng

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Christian Brechbühl Würde persönlich vorbeigehen und das darlegen. Da die EX-Firma das mit den Einsprachen ja anscheined ständig macht, kann man das bei der Einvernahme ja angeben.
Das sollte dann für die Behörde relativ leicht zu überprüfen sein! 😉

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Christian Brechbühl

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Würde ich gerne machen , aber mag nicht so weit fahren ? aber bezahlen möchte ich auch nicht ?

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Birgit Rechsteiner

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Christian Brechbühl entweder oder - kann sogar sein, dass du vorbei gehst und selber zahlen musst... 😊

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Robert Schweng

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Christian Brechbühl Ehrlich gesagt, weiss ich wirklich nicht welcher Termin, den man mit irgendeiner Instanz hat, sich verschieben lassen könnte, weil man nicht so Weit fahren möchte.
Irgendwie auch ironisch, da Sie ja Fernfahrer sind! 😉

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Regula Christen

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Hmmm etwas dubios/undurchsichtig... Das Fehlen der Plomben- wer hat das verursacht. Wer ist für die Fahrtauglichkeit des Lasti zuständig? Das steht oft im AV. So wie es in der Vorladung steht, musst du persönlich vorsprechen.

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Christian Brechbühl

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Eig. Schon der Fahrer , aber solche Sachen sollte schon der Betrieb wissen wann solche Geräte zu prüfen sind ^^ werde mit Sicherheit nicht zum Termin gehen da die Auslagen mit Benzin + Arbeitsausfall grösser ist als die 360.- ? werde schauen das ich danach das Geld vom EX Arbeitsgeber zurückbekomme ^*

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Birgit Rechsteiner

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Verstehe ich - aber - anstandshalber noch Bescheid geben, dass du nicht kommst...
Die machen ja auch nur Ihren Job! 😊

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