Steuer Frage

Hallo, mein Mann und ich haben uns im September 15 getrennt, ende November 15 hat er sich von der Gemeinde/Schweiz abgemolden und ist in sein Heimatland England zurück.
Darauf wurden wir separat besteuert fürs 2015. ich habe meine bezahlt, bekomme jetzt aber Mahnungen für seine.
Wir sind noch verheiratet, hafte ich für seine Steuern?? Auf dem Einzahlungsschein steht sein Name und Adresse in UK und doch kriege ich die Mahnungen an mich Namentlich geschrieben.

Muss ich seine Steuerrechnung bezahlen?

Da er keine Alimente für die Kinder bezahlt bin ich teilbezüger der Sozialhilfe (auf der selben Gemeinde..) ich könnte nicht für seine Schulden aufkommen.

Danke!!

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Kommentare

Eveline Gutmann

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Frag doch direkt beim Sozialamt nach. Die können dir sicher weiterhelfen

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Robert Schweng

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Guten Tag.
Sind Sie geschieden oder immer noch verheiratet?

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Birgit Rechsteiner

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Bis zur Trennung haftet ihr solidarisch für Steuern...
das heisst, sie können den Teil bis zur Trennung vollständig bei dir eintreiben - und das wird einfacher sein, als in England an das Geld zu kommen.

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Walter Büchi

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nach der rechtlichen trennung haften ehepaare nicht mehr solidarisch.
einkommen und vermögen der ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter ehe leben, werden ohne rücksicht auf den güterstand zusammengerechnet (§ 7 absatz 1 steuergesetz des kantons zürich).

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Goapsy Träumli

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Ich durft für meine ex zahlen da wir gemeinsam steuerpflichtig waren (zeitpunkt während der steuerperiode) vom steueramt wurde mir damals gesagt ich könne die kosten in einem zivilprozess zurückfordern was ich nicht gemacht habe, da mich das neue verfahren mehr gekostet hätte mit ungewissem ausgang ( wo man nichts holen kann gibts nichts) als die steuern selber. Tja war teures lehrgeld für mich. Viel glück

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Goapsy Träumli

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Ich hatte meinen teil bezahlt sie jedoch nicht. Sie liess sich krank schreiben und war nahe dem existenz minimum ich bekam trotzdem die mahnungen und war mithaftbar wenn sie nicht zahlt und ich auch nicht gezahlt hätte =>betreibungsandrohung, lohnpfändung

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