Wenn der Vater seinen Bauernhof an die Söhne verkauft zum Landwirschaftspreis, müssen alle Kinder den Vertrag unterschreiben oder ist das nicht nötig?
Bitte PN an mich danke... ??

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Kommentare

Markus Meyer

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Unterschreiben müssen mal sicher alle direkt beteiligten. Das wird der Notar und auch das Grundbuchamt verlangen.

Übrigens bringen PN-Antworten im Forum nichts !!!! Wenn Antworten, dann bitte doch öffentlich

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Walter Büchi

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da es ein landwirtschaftlicher betrieb ist, kommt hier wohl auch das "bundesgesetz über das bäuerliche bodenrecht"
(BGBB) zum tragen.
ich empfehle dringend kontakt mit dem bauernverband in der region aufzunehmen, sowie den beizug eines treuhänders/notars der sich dieser sache annimt.

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Robert Schweng

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Lydia Aeschlimann Da muss ich Herrn Meyer leider Recht geben.
Aufrufe zu PN's können nämlich auch zur Folge haben, dass man von liebesbedürftigen Zeitgenossen angeschrieben wird, die sich nicht mal mit Landwirtschaft auskennen. Viel Glück trotzdem! 😉

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AWRI Ratgeber

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Lydia Aeschlimann

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Dankeschön für die Antworten...??

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Roman Richle

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Grundsätzlich hat ein Nachkomme, der/die landwirtschaftlich ausgebildet ist und den Betrieb weiterführt, Anrecht auf Übernahme zum "Ertragswert". Dann haben die Geschwister nichts zu melden, müssen also auch nicht unterschreiben. Verkauft der Übernehmer vor Ablauf von 25 Jahren den Betrieb wieder, so muss er den Gewinn mit den Geschwistern teilen.

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