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Wenn die Buchhälterin 6 Monate lang beim Lohn einen abzug vergässen hat und man selbst auch nichts davon wusste... kann sie dann sagen, dass sie das ganze geld vom 13. Abzieht... so das man fast keinen 13. Monatslohn mehr hat?
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Wenn die Buchhälterin 6 Monate lang beim Lohn einen abzug vergässen hat und man selbst auch nichts davon wusste... kann sie dann sagen, dass sie das ganze geld vom 13. Abzieht... so das man fast keinen 13. Monatslohn mehr hat?
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Kommentare
Fr, 08/12/2017 - 13:01
Eda Eda
ja.. um welchen Abzug handelt es sich denn?
Fr, 08/12/2017 - 13:29
Monique Schmidli-Rieder
Ja kann man, Ende Jahr müssen die Konten stimmen und dann macht man das im November bzw Dezember. Durch den nichtabzug unter dem Jahr hatte derjenige dann ja jeden Monat mehr zur Verfügung. Natürlich ärgerlich aber Fehler können passieren
Fr, 08/12/2017 - 18:22
Sybille Rellstab
Schau es dir genau an. Wir hatten gerade einen Versicherten dem wurde erst nach Austritt mitgeteilt dass er dem unternehmen die ganzen Sozialversicherungsabzüge (ahv, alv, bvg etc) noch schulde. Rechnung mit Androhung von betreibung. Wir gehen stark davon aus dass der arbeitgeber nicht abgerechnet hat, alles schwarz laufen lassen wollte und nach dem die arbeitslosenkasse ein Formular verlangt hat, gemerkt hat dass das auffliegen könnte. Ich kann mir nicht erklären wie eine Personalverantwortliche über Monate vergessen kann die Sozialversicherungsabzüge vorzunehmen! Wenn der Satz falsch war, o.k oder z.b quellensteuer vergessen ging auch o.k. Das darf ein Arbeitgeber auch vom 13. abziehen.
Fr, 08/12/2017 - 19:09
Allma Kiki
Ja das ist legitim ... denke es geht um den BVG Abzug ... jedoch nur meine Annahme ...
So, 10/12/2017 - 11:56
Andreas Georg
Der NBU Abzug wird erst ab einem bestimmten Arbeitspensum faellig. Hast Du allenfalls in diesem Jahr eine Pensumaenderung gehabt, wo dann der Fehler pasdiert ist. Zur Frage: Ja er kann jetzt alle Beitraege auf einmal abziehen. Aber verlamge von ihm einmal den Beleg, dass er die Praemie einbezahlt hat. Diesen Beleg nimnst Du und gehst zur Krankenkasse. Dort kannst Du das Unfallrisiko dann ausschlieesen. Das lohnt sich, ausser Du bist im Spital privatversichert. Dann muesstest Du bei der Wiederaufnahme Gesundheitsfragen beantworten.
So, 10/12/2017 - 12:46
Allma Kiki
Andreas Georg also genau genommen ist man NBU versichert beim AG wenn das Pensum mehr als 8 Stunden in der Woche beträgt. Des weiteren kann man ohne Gesundheitsfragen diese Option immer auf den nächsten Monat ein- oder auschliessen. Dazu muss man nur der KK anrufen und dieses jeweils mitteilen, weil man sonst doppelt versichert ist wäre.