Eine frage habe eine Verfügung erhalten inhalt eröffnung einer Wegweissung und Fernhaltung. Kann ich gegen diese verfügung vorgehen? Wie kann ich die Polizisten zur rechenschaft ziehen, die gingen nicht zimberlich um. Und woher kriege ich einen pflicht verteidiger? danke für eure Antworten.

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Walter Büchi

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

wenn es sich um eine wegweiseung / fernhaltung nach § 34 abs. 2 f. polg handelt am besten gar nicht. die wird nicht umsonst verfügt!

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Guten Abend Nydegger Roman
Wenn Sie noch einen Anwalt in Ihrer Sache benötigen empfehlen wir eine Suche auf https://www.anwaltvergleich.ch/
Dort finden Sie spezialisierte Anwälte diverser Fachgebiete wie z.B. Familienrecht.

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Archiv