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(Anonym):Hallo.
Ich habe vor 2 jahren meine Mietkaution für meine Wohnung gezahlt. Meine Verwaltung (Privat) hat aber nie ein Konto dafür eingerichtet und ich habe Angst die wird nie zurück gezahlt. Besteht eine Möglichkeit diese als letzte Miete verrechnen zu lassen?
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(1 Stimme)
(Anonym):Hallo.
Ich habe vor 2 jahren meine Mietkaution für meine Wohnung gezahlt. Meine Verwaltung (Privat) hat aber nie ein Konto dafür eingerichtet und ich habe Angst die wird nie zurück gezahlt. Besteht eine Möglichkeit diese als letzte Miete verrechnen zu lassen?
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Kommentare
Mi, 06/12/2017 - 14:51
Walter Büchi
davon ausgehend, dass im mietvertrag keine verrechnung der miete mit der mietkaution ausgeschlossen wurde. in diesem falle wäre eine verrechnung nicht möglich.
gemäss art. 120 or können gleichartige forderungen zwischen zwei personen verrechnet werden. miete und mietkaution haben etwas miteinander zu tun, deshalb ist eine verrechnung grundsätzlich möglich. allerdings ist eine verrechnung nur wirksam gemäss art. 124 or, wenn der schuldner dem gläubiger zu erkennen gibt, dass er von seinem recht der verrechnung gebrauch machen will.
die frage ist also vorbehältlich den ausführungen im ersten absatz mit ja zu beantworten. dem vermieter ist aber schriftlich (am besten eingeschrieben) vor der fälligkeit der letzten miete mitzuteilen, dass die mietschuld mit der geleisteten mietkaution verrechnet wird. dann sollte juristisch alles ok sein!