Hallo zusammen. Ich hätte eine Frage zur Abschleppkosten.

Ich wurde am 18.11.17 00:00 Uhr abgeschleppt von Autohilfe24 AG auf einem Firmaparkplatz. Die kostet beträgt über CHF 800.- mehr als das gewöhnliche Gebühren bei der KaPo ca. 530.-

Ich musste Bar bezahlen oder ihre Rechnung anerkennen via Unterschrift. Ich weiss das ich falsch parkiert habe, aber war das abschleppen in dieser Uhrzeit wirklich notwendig!? Und ist dieser Betrag nicht überteuert?

Ich danke für jede Hilfe!

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Kommentare

Oliver Dubach

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Rechtschutz einschalten die Firma ist Abzocker und bei Beobachter und Kassensturz bekannt

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Kevin Johnson

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Ich habe leider kein rechtschutz..

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Christian Oberhänsli

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Oliver Dubach

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danke

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Christian Oberhänsli

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Kevin Johnson

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Danke

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Oliver Derrer

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Die Rechnung hättest Du nicht unterschriftlich anerkennen dürfen. Du gibst Deine Personalien und die Adresse bekannt, verlangst ausdrücklich die Herausgabe des Fahrzeuges und wartest die begründete Rechnung ab. Eine Einsprache gegen die Kosten kann sich lohnen. Mir stellt sich die Frage, ob der Besitzer des Parkplatz zum Abschleppzeitpunkt tatsächlich über den Parkplatz hat verfügen müssen, ansonsten stellt das Abschleppen des Fahrzeuges einen übertriebenen Eingriff in deine Persönlichkeitsrechte dar! Das Einbehalten des Fahrzeuges übrigens würde klar den Tatbestand der Nötigung erfüllen...

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Kevin Johnson

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Es hatte 6 weiter greue parkplätze von denselben Firma. Der Abschleppdienst meinte sie hätten eine Vertrag mit der Firma. Sie machen stündlich Patrouillen und wenn einer dort parkiert ohne Parkschein wird sofort abgeschleppt!

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Fabian A. Gaglione

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Systematische Abzocke

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Melii Schaurhofer

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Vielleicht dem beobachter melden..?

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Oliver Derrer

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Die Praxis der Abschlepp-Geier ist den Medien und auch dem Kassensturz bereits bekannt und es wurde auch schon berichtet. Wichtiger ist zu wissen, dass die Abschleppet das Fahrzeug nicht einbehalten dürfen, es besteht hier auch kein Retensionsrecht! Natürlich darf der Abschleppet seine Gebühren auf dem Zivilklageweg einfordern. Er ist jedoch in der Beweispflicht. Auf keinen Fall dürfen irgendwelche schriftlichen Zugeständnisse an den Abschlepper unterschrieben werden!

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Robert Schweng

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Oliver Derrer Vielen Dank für die Info. Ich werde das auch im AWRI Ratgeber zum Thema machen. 😉

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