Hallo zusammen gibt es hier jemanden der spezialisiert auf Kinderzulagen ist?

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten: 4

Kommentare

René von Allmen

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Was ist konkret deine Frage?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

René von Allmen

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ela Manu

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Vielen Dank. Eine Freundin wollte wissen, ob sie anspruch auf Kinderzulagen hat obwohl sie nichterwerbstätig ist. Sie bezieht kein Geld beim RAV oder Sozialamt.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

René von Allmen

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Nein es besteht kein Anspruch

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Katinka Schindelmeiser-Neuburger

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Im Kanton Züri geht das unter gewissen Voraussetzungen:

https://www.svazurich.ch/internet/de/home/produkte/familienzulagen/nicht...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Wolf Heart

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ansonsten muss der Kindsvater ev. die Zulagen beantragen, falls möglich.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Da Go

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Würde ich auch so sehen, dass das dann am besten über den Kindsvater zu beantragen wäre, falls die erziehungsberechtigte Person nicht arbeitstätig und somit nicht bezugsberechtigt ist. Allerdings ist der Kindsvater dann auch verpflichtet, die Kinderzulagen der Mutter monatlich auf ihr Konto zu überweisen.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Andreas Georg

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Im Prinzip muss der Arbeitgeber des Elterteils mit dem überwiegenden Beschäftigungsgrad die Kinderzulagen über seinen Arbeitgeber abrechnen lassen und im Falle eines getrennten Haushalts an den andern Elternteil überweisen. Da gibt es ganz spannende Kombinationen von Mann, Frau, Kind, Arbeitgeber und Zeit. Mein Vorschlag: Frage zuerst den Kindsvater an und gehe nachher direkt zur Ausgleichskasse. Habe Fälle erlebt, da war der Vater bereit, die Zulagen zu überweisen, wollte aber die Aufführung in der Lohnabrechnung vermeiden

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Da Go

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Das war früher so, hat aber vor einiger Zeit geändert. Die Kinderzulagen muss neu der Erziehungsberechtigte beantragen, hängt ja nicht vom Einkommen ab, die sind ja fix und werden nicht nach Einkommen berechnet. Lief bei uns früher auch über den Kindsvater, musste ich dann aber vor wenigen Jahren ändern lassen, haben ein offizielles Schreiben bekommen deswegen.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv