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Hallo liebe Community.
Wie stark gültig ist eine Vorladung zur Pfändung im Requisitionsverfahren, wenn da, statt einer lesbaren Unterschrift (oder/und der Name ergänzend in Blockschrift) einfach nur ein gekritzel wie eines 3 Jährigen Kindes drunter steht und nicht zu erkennen ist, wer das unterschrieben hat, sowie auf Anfrage keine Auskunft darüber gegeben wird!?
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Hallo liebe Community.
Wie stark gültig ist eine Vorladung zur Pfändung im Requisitionsverfahren, wenn da, statt einer lesbaren Unterschrift (oder/und der Name ergänzend in Blockschrift) einfach nur ein gekritzel wie eines 3 Jährigen Kindes drunter steht und nicht zu erkennen ist, wer das unterschrieben hat, sowie auf Anfrage keine Auskunft darüber gegeben wird!?
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Kommentare
Sa, 18/11/2017 - 23:16
René von Allmen
Stark gültig, Sehr stark gültig, gültig??? Öhhhm, sie ist einfach gültig da sie wohl ein amtliches Dokument ist. Ansonsten würde ich dem Konkursamt anrufen. Wenn du dem Schreiben nicht traust!!
Sa, 18/11/2017 - 23:25
Aaron Rüegg
danke für dein kommentar. das amt gibt keine auskunft. schon irgendwie komisch oder? ?
Sa, 18/11/2017 - 23:29
René von Allmen
Aaron Rüegg dann schicke eine Email oder geh persönlich vorbei!
Sa, 18/11/2017 - 23:30
Aaron Rüegg
René von Allmen so eine allgemeine email... haben die nicht... behaupten sie 😉 und die, die sie haben geben sie nicht raus... auch irgendwie komisch oder?
Sa, 18/11/2017 - 23:31
René von Allmen
Aaron Rüegg verzapf kein blech! Jede Amtsstelle hat Email! Dann geh vorbei!
Sa, 18/11/2017 - 23:31
Aaron Rüegg
René von Allmen hallooo?!?
Sa, 18/11/2017 - 23:31
Aaron Rüegg
ich sage nur, was die mir gesagt haben ok?
Sa, 18/11/2017 - 23:32
Aaron Rüegg
soll ich das papier hier rein stellen? darf ich das? oder kann das wieder etwas neues auslösen? denn auch da findest du keine email. genau so wenig wie im internet!!!!!!!!!
Sa, 18/11/2017 - 23:35
René von Allmen
Stell es rein
Sa, 18/11/2017 - 23:36
René von Allmen
Du kannst alles anonymisieren was niemanden was angeht
Sa, 18/11/2017 - 23:40
Aaron Rüegg
René von Allmen
Sa, 18/11/2017 - 23:45
René von Allmen
Mann! Ich hoffe du hat diese Aufforderung am 13.11 wahrgenommen! Ansonsten kannsz du polizeilich ausgeschrieben werden und wanderet in den Knast. Die entsprechenden Gesetzesartikel findest du in dem Schreiben.
Sa, 18/11/2017 - 23:46
Aaron Rüegg
und was genau ist eigentlich Ammannamt? oder Amman Amt, oder Stadtammannamt? das internet ist völlig leer davon ?... auch irgendwie komisch
Sa, 18/11/2017 - 23:47
Aaron Rüegg
René von Allmen Nein, habe ich nicht! Habe mich abholen lassen von den lieben Freunden und Helfern...
Sa, 18/11/2017 - 23:49
René von Allmen
Mann! Bist du wirklich so naiv oder tust du nur so?
Sa, 18/11/2017 - 23:52
Aaron Rüegg
hää?!? warum bin ich jetzt der naive?! ich glaub eher ich bin hier der hinterfragende Logiker... NAIV ist der, der einfach nur gehorcht wie ein Tier im Zirkus
Sa, 18/11/2017 - 23:53
Aaron Rüegg
ich bin der Löwe der den domteur angreifft!!! ok?!?!?!
So, 19/11/2017 - 00:00
René von Allmen
Aaron Rüegg Klar! Rechnungen nicht bezahlen aber eine grosse Klappe! Ich wünsche gute Besserung und weiter alles Gute! Spiele deine Spiele ruhig weiter....
So, 19/11/2017 - 00:07
Aaron Rüegg
René von Allmen du scheinst ja die hintergründe gut zu kennen! mister grosskotz!
So, 19/11/2017 - 00:07
Aaron Rüegg
oder mister fantastic?!
So, 19/11/2017 - 02:26
Monique Schmidli-Rieder
Ich wüsste nicht warum das nicht gültig sein soll, hat ja sogar den amtlichen Stempel. Der stadtammann ist Inhaber der öffentlichen Gewalt. Er ist urkundsperson, gibt beglaubigte Unterschriften, Gerichtsvollzieher,
Befundaufnahmen über einen tatsächlichen Zustand
Vollstreckung richterlicher Anordnungen
Beglaubigungen von Unterschriften / Handzeichen / Fotokopien
Freiwillige öffentliche Versteigerung,
Mitwirkung bei Hausdurchsuchungen
So, 19/11/2017 - 02:29
Aaron Rüegg
Monique Schmidli-Rieder also kann folglich auch ein student eingestellt werden, welcher dann einfach für die kribbel zuständig ist oder wie?
So, 19/11/2017 - 02:40
Monique Schmidli-Rieder
Nein, da wird garantiert kein Student unterschreiben. In einem betreibungsamt kann nicht einfach kleete und plete arbeiten. Das braucht dann doch einiges an Ausbildung. Und nur weil es dir jetzt nicht passt das man da die Unterschrift nicht entziffern kann, macht ein Dokument trotzdem nicht weniger gültig. Im übrigen, ich arbeite in einer Anwaltskanzlei und keiner unserer Anwälte unterschreibt so, dass man es entziffern kann.
So, 19/11/2017 - 02:44
Monique Schmidli-Rieder
Im übrigen der stadtammann von Winterthur Stadt heisst Isler ?
So, 19/11/2017 - 02:44
Aaron Rüegg
Monique Schmidli-Rieder bin auch nicht davon ausgegangen, dass das so gemacht wird.... ABER, warum darf ich nicht erfahren wer die verantwortung hat?!? darf das sein?!?!?!
So, 19/11/2017 - 02:47
Monique Schmidli-Rieder
Da das grundsätzlich unwichtig ist. Die haben nicht nur einen Vollzugsbeamten. Und der der unterschreibt muss nicht zwingend derjenige sein der vollzieht. Das Amt als ganzes ist zuständig und nicht Person x
So, 19/11/2017 - 02:34
Robert Schweng
Eine Unterschrift muss auch nicht ungedingt lesbar sein:
"Der BGH hat die Bedingungen, die an eine Unterschrift zu stellen sind, wie folgt zusammengefasst: „Eine Unterschrift setzt ein aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde voraus, das nicht lesbar zu sein braucht. Erforderlich, aber auch genügend ist das Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden individuellen Schriftzuges, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist, sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt
https://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift"
So, 19/11/2017 - 02:40
Aaron Rüegg
mhm... das ist ja ok. aber warum ist es ein geheimnis wer hinter der unterschrift steckt?
So, 19/11/2017 - 02:43
Robert Schweng
Aaron Rüegg Auf dem Dokument steht doch sicher auch ein Name in Druckbuchstaben drauf 😉 Das könnte der sein, der unterschreiben hat.
So, 19/11/2017 - 02:46
Aaron Rüegg
NEEIIIIIIIN!!!!!!!! und auf anfrage gibt es keine Antwort!!!!!! ist das unglaublich, oder unglaublich?
So, 19/11/2017 - 02:49
Robert Schweng
Sie haben eine Vorladung bekommen auf der kein Name steht?
So, 19/11/2017 - 02:49
Aaron Rüegg
JAAAAAAAAAAAA
So, 19/11/2017 - 02:50
Aaron Rüegg
oder findest du den?
So, 19/11/2017 - 02:50
Monique Schmidli-Rieder
Nein nicht unglaublich sondern unwichtig. Je nachdem ob die jeden Brief scannen bevor er rausgeht weiss die Person am tel gar nicht wer in deinem Formular unterschrieben hat.
So, 19/11/2017 - 02:51
Robert Schweng
Betreibungamt Winterthur, ein Betribungsbeamter hat unterschrieben würde ich sagen. Ich verstehe dei Relevanz dahinter nicht
So, 19/11/2017 - 02:51
Aaron Rüegg
Monique Schmidli-Rieder soso... und nachprüfen kann sie das auch nicht mit der nummer?!? ZUDEM... ich war vor ort! die polizei war so nett und hat mich hingefahren!!!!!
So, 19/11/2017 - 02:51
Monique Schmidli-Rieder
Robert Schweng auf den Vorladungen stehen nie Namen, es reicht Unterschrift und amtlicher Stempel.
So, 19/11/2017 - 02:52
Aaron Rüegg
mhm.... und der stempel muss wohl auch nur zu 15% erkennbar sein.... ach herjeeeee....
So, 19/11/2017 - 02:53
Aaron Rüegg
warum beantwortet mir niemand die frage ob es ein geheimnis sein darf wer da unterschrieben hat!?!?!?!?!?!?!
So, 19/11/2017 - 02:56
Robert Schweng
Ich denke mal JA! Beamte in diesen Positionen sind auch selten mit Privatanschlussen im Telefonbuch zu finden! 😉
So, 19/11/2017 - 02:57
Aaron Rüegg
Robert Schweng ok. ich denke NEIN. und ähhh.... was interessiert mich das ob die im telefonbuch zu finden sind!?
So, 19/11/2017 - 02:57
Aaron Rüegg
ich will es dir sagen: null und nichts
So, 19/11/2017 - 02:57
Monique Schmidli-Rieder
Das kann auch der auszubildene ausgedruckt haben und einem Vollzugsbeamten zur Unterschrift vorgelegt haben. Ich weiß nicht wo dein Problem liegt. Du hast Schulden und sollst dafür gerade stehen. Daran ändert sich nichts wenn du weißt wer dich da hin zitiert. Du hast dem Termin nachzukommen und wenn du das nicht freiwillig tust, wirst du halt vorgeführt. Einer der Vollzugsbeamten wird garantiert da sein. Vielleicht nicht der der unterschrieben hat, aber einer ist garantiert da
So, 19/11/2017 - 02:58
Robert Schweng
Sie möchten als gerne den Namen der Person, die Ihr Haus weggepfändet hat, oder wie soll man das verstehen?
So, 19/11/2017 - 03:00
Aaron Rüegg
ähhhh.... um das geht es zwar nicht... ABER.... quasi fast jeder sogenannte staat ist verschuldet! nur... bei wem eigentlich?
und mir geht es immer noch um die RECHTSGÜLTIGKEIT! anscheinend ist nicht sooooo ganz klar ob das ohne namen gültig ist!!!! das ist das, was ich bis jetzt hier raus kristallisiert!
So, 19/11/2017 - 03:00
Monique Schmidli-Rieder
Robert Schweng das frag ich mich auch. Was verdammt will er mit dem Namen bezwecken? Willst du der Person drohen, sie zusammen schlagen oder was?
So, 19/11/2017 - 03:01
Robert Schweng
Ja, das Dokument ist Rechtsgültig, Sie können die Echtheit ja beim zuständigen Betreibungsamt prüfen lassen, wenn Sie es nicht Glauben!
So, 19/11/2017 - 03:03
Monique Schmidli-Rieder
Dein Dokument hat einen amtlichen Stempel und eine Unterschrift und ist somit rechrsgültig, Punkt. Daran ändert die Tatsache dass du keinen Namen kennst, nichts aber auch rein gar nichts
So, 19/11/2017 - 03:03
Aaron Rüegg
soso
So, 19/11/2017 - 03:04
Aaron Rüegg
ich merke schon.... ihr seid unsicher... und macht einfach mal auf... ja, ist doch logisch, dass das gültig ist..... sorry.... aber ich muss glaub gleich kotzen!
So, 19/11/2017 - 03:05
Robert Schweng
Ich bin mir sicher. Eine Unterschrift müssen Sie nicht lesen können!, damit ein Dokument gültig ist. Das Fakt!
So, 19/11/2017 - 03:06
Monique Schmidli-Rieder
Aaron Rüegg lass es einfach. Ich arbeite tagtäglich mit betreibungsämtern zusammen und weiß das es rechrsgültig ist. Also akzeptier es oder lass es. Hoffentlich legst du genau so viel Energie in deine schuldensanierung ??
So, 19/11/2017 - 03:06
Aaron Rüegg
Robert Schweng genau... und ich darf nicht erfahren wer unterschrieben hat, weil ich es nicht erfahren darf.....
So, 19/11/2017 - 03:06
Aaron Rüegg
ach herjeeeee.....
So, 19/11/2017 - 03:07
Aaron Rüegg
wissen.... okey... dafür gibt es sicher quellen?! buchempfehlung?
So, 19/11/2017 - 03:07
Robert Schweng
NEIN, SIE DÜRFEN NICHT ERHFAHREN WER DIE UNTERSCHRIFT GEGEBEN HAT IHNEN IHR HAB UND GUT WEGZUNHEMEN. UND DAS HAT WOHL SEINEN GRUND!
So, 19/11/2017 - 03:13
Robert Schweng
Sie sollten besser in ein politischens Forum wechseln! Hier sind Sie eindeutig falsch! 😉
So, 19/11/2017 - 03:14
Monique Schmidli-Rieder
Jaaaaa armes hüscheli, wenn dir unser Rechtsstaat nicht passt, es hält dich keiner hier. Jedem frei zu gehen und irgendwo im Urwald weit ab von Zivilisation zu leben
So, 19/11/2017 - 03:14
Aaron Rüegg
Robert Schweng jetzt ja! weil jetzt weiss ich, dass quasi keiner weiss was sache ist! einfach zu behaupten dass das gültig ist auch ohne namen.... naja... zeugt nicht grad von genauigkeit!
So, 19/11/2017 - 03:15
Aaron Rüegg
armes hüscheli?!
So, 19/11/2017 - 03:15
Robert Schweng
Ist das ein TRoll auf Deinem Profil Bild ????
So, 19/11/2017 - 03:15
Robert Schweng
Sag brav Tschüss 😉
So, 19/11/2017 - 03:15
Aaron Rüegg
ja ein Internet-troll
So, 19/11/2017 - 03:15
Aaron Rüegg
hahahahaha
So, 19/11/2017 - 03:16
Aaron Rüegg
unglaublich
So, 19/11/2017 - 03:17
Robert Schweng
Tschüss schreibt man aber anders! (Keine Wunder konnte er die Unterschrift nicht lesen) 😊
So, 19/11/2017 - 03:19
Monique Schmidli-Rieder
Du hast eine rechtliche frage gestellt, wir haben dir geantwortet. Du willst es in deinem verschobenen Wahn nicht akzeptieren. Hmm ich glaube du brauchst nicht Hilfe von uns. Psychiatrie ist nicht so unser Fachgebiet
So, 19/11/2017 - 09:45
René von Allmen
Für solche Typen gibt es wirklich nur einen treffenden Satz! Seelig sind die beklopften, denn sie brauchen keinen Hammer! ??
So, 19/11/2017 - 15:47
Thomas Deuber
Die Vorladung hat gültikeisstärke 8. bei dieser Stärke muss die Unterschrift nicht lesbar sein, sondern der Stempel ist da wichtig. Der Stempel muss auf dieser Stufe jedoch nur noch mindestens 8% erkennbar sein.
So, 19/11/2017 - 15:52
Robert Schweng
Na, wenn er unbedingt wissen will, wer das unterschrieben hat soll er mir den Wisch mir bringen. Ich setz dann mein Siegel drauf, so hat er endlich Klarheit! 😉
So, 19/11/2017 - 23:39
Melisa Hotić
Es besteht keine Pflicht den Unterschreibenden zu nennen, da dies "unwichtig" ist. Ist einfach so!
Wenn du tatsächlich abgeholt wurdest, ist ja klar, dass es sich um keine "Verarschung" handelt. ☺️