Hallo ihr eine frage.
Herr X ist straffällige geworden wege drohung nötigung diebstahl wiederhandlung gegen das beteubungsmittelgesetz wiederhandung gegwn das waffengesetz er hat von der staatsanwaltschaft einen strafbefehl erhalten 180 tage a 90.- chf unbeding dh 2 jahre bewährung. Auf den strafbefehl wurde einspruch erhoben dh nochnicht rechtskräftig.
Jetzt wurde herr x wieder straffällig geringfügiger diebstal.
Straftat 1 war anfang jahr
Straftat 2 letzte woche
Wie wirkt sich straftat 2 auf das strafmass von straftat 1 aus? Kennt sich da jemand aus?

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten: 1

Kommentare

Thomas Berger

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Hmm, Kommt wohl auf den Richtern an? Wenn er Pech hat wird die Bewährung widerrufen und wenn er Glück hat, wird sie vielleicht verlängert.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Walter Büchi

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

freiheitsstrafen unter 2 jahren können bedingt ausgesetzt werden.
das gericht kann hier die bedingte strafe nachträglich vollziehen oder die bewährungszeit verlängern.
https://justizvollzug.zh.ch/internet/justiz_inneres/juv/de/strafen_haft/...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Daniel Marti

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ich hoffe Herr "X" muss für 10 Jahre hinter Gitter!?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

AWRI Ratgeber

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Daniel Marti da muss ich Ihre Hoffnung enttäuschen! 😉

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Daniel Marti

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Hab ich mir leider schon gedacht...? Aber die Hoffnung bleibt... ?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Nadine Moll-Späti

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

finde es verantwortungslos, bei einem solchen packet an straftaten von nur 2 jahren zu sprechen... es ist schade, muss zuerst jemand sterben oder schwer verletzt werden...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Yasmin Peker

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ja das habeb wir eigentlich auch gehofft. Bezihungsweise da er einfach ins gefängniss muss aber ja dan wird er wohl mit nem blauen auge dafonkommen.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Andrea Jasmin Erismann

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

wenn er pech het wird bewährig ufgobe & er muess die 2 jahr plus das was na vo de neu straftat chunnt absitze oder sini bewährig wird verlängeret

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Andreas Georg

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Kommentare wie hoffentlich muss er 10 Jahre,,,, entsprechen nicht dem Anspruch dieser Seite. Sie qualifizieren eher die Autoren.
Zur Sache: Ist nicht gut. Es ist gut moeglich, dass der Richter beim Festsetzen der zweiten Strafe das bedingt der ersten Straf widerruft

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Roman Richle

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

also bitte: einfach regelmässig Straftaten begehen und dann hier fragen, wie es wohl mit der Bestrafung aussieht, das ist doch ziemlich billig, und hat nach meiner Meinung nichts mit rechtlichen Fragen zu tun...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Roman Richle das sehen Sie leider falsch. Die Fragestellerin und ihr Mann sind eigentlich die Opfer von Herrn X!

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Michaela Klaus

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Roman Richle

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

wie jetzt, die fragestellerin ist Opfer des "Gewalttäters"???

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Roman Richle korrekt!

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Roman Richle

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

ok, wie hätte ich das erkennen können ???

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Michaela Klaus

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Robert Schweng und ich dachte sie machen einen Witz ?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Das konnten sie nicht wissen, deshalb sollte man ja auch zurückhaltend sein mit seinen Antworten! 😉

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Roman Richle

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

...oder die Fragen sollten so gestellt werden, dass man erkennt worum es geht, resp ob man Opfer ist oder ob man als "Täter" wissen will, was wohl für Konzequenzen folgen...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Genau weil mir die Frage auch komisch vorkam, habe ich die Fragestellerin kontaktiert! Und auch das sollte keine Rolle spielen für die zu folgenden Antworten! 😉

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Roman Richle

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Du bisch ebä en Schlaue?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Yasmin Peker

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Danke Robert ja wir sind opfer von der ersten Straftat.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Yasmin Peker

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Roman Richle ja ich und mein man sind opfer von straftat eins drohung nötigung diebstagl wiederhandlung gegen das beteubungsmittel sowie das waffengesetz dazu kommt noch gefährdung des lebens sind alles anklagepunkte von einer Straftat. Wenn wir bech gehabt hätten würde meine familie samt kindern nicht mehr leben. Wir habeb gegen den Strafbefehl einsprache erhobe da uns das strafmass zu gering war für das was er uns angetan hat. Der gerichtstermin ist nochnicht festgelegt.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Beat Weissen

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Yasmin Peker, Ist denn schon Anklage erhoben worden?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Yasmin Peker

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ja das schon

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Yasmin Peker

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Straftat 2 der geringfüge diebstahl wurde erst angezeigt.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Roman Richle

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

ok. ich meine auch, (ohne Genaueres zu wissen) dass das Strafmass viiiiel zu tief ist.... wünsche euch viel Glück und Erfolg !!!

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Yasmin Peker

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ja das sagen alle die gehört haben was die staatsanwalschaft entschiden haben?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv