Ich habe hier ein paar Fragen:
Wenn das Kesb im Trennungsvertrag bestimmt, das Junior abwechselnd zum Beispiel Weihnachten bei seinem Vater verbringt und Silvester bei mir, was ist das minimum das ich gesetzlich verpflichtet bin ihm zu geben?
Kann ich beim Kesb ein psychisches Gutachten vom Vater verlangen? Er hat seine Wut und Hass nicht unter Kontrolle.
Das hier ist ernst gemeint, ich halte den Psychoterror nicht mehr aus.Bei der Polizei war ich auch schon und die können auch nichts gegen ihn machen.

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Kommentare

Fabian A. Gaglione

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Wodurch zeigt sich denn die Wut etc . ??
Was könnte Auslöser sein??

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Ciara Gomez

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Was die Eltern übereinander erzählen ist der KESP egal. Wichtig ist was das Kind will, sorry!

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Regula Christen

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Ich habe das Gefühl, dass hier in Anwesenheit des Kindes schlecht über den EX-Partner 'gesprochen' wird. Du kannst das Kind durch einen Psychologen abklären lassen, inwiefern er unter solchen Ausbrüchen leidet- und insbesondere was er über seine Situation erzählt. Kesp heisst Kinder- und Erwachsenenschutz Behörde. Ansonsten empfehle ich dir den Kinderarzt einzubeziehen, oder das KJPD - Kinder und Jugendpsychiatrischer Dienst. Da wird das Kind von verschiedenen Seiten (medizinisch, Psychologisch, etc.) abgeklärt.- >Dies kann für weitere Schritte sehr hilfreich sein. Ansonsten könntest du auch bei der Frauenzentrale um Rat fragen..... was kannst du machen, und wie du vorgehen musst....

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