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(Anonym):Anfang Jahr wurde das Mehrfamilienhaus in dem wir eine Mietwohnung gemietet haben, von einem anderen Vermieter übernommen. Das wir einen neuen Mietvertrag bekommen sollen wurde uns im Januar in einem Brief mitgeteilt.
Bis heute haben wir keinen neuen Vertrag bekommen.
Nun droht uns der Vermieter mit einer fristlosen Kündigung.Ist das rechtens?
Wenn ich kündigen möchte, muss ich mich an die Kündigungsfrist aus dem alten Vertrag halten oder an welche sonst?
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(Anonym):Anfang Jahr wurde das Mehrfamilienhaus in dem wir eine Mietwohnung gemietet haben, von einem anderen Vermieter übernommen. Das wir einen neuen Mietvertrag bekommen sollen wurde uns im Januar in einem Brief mitgeteilt.
Bis heute haben wir keinen neuen Vertrag bekommen.
Nun droht uns der Vermieter mit einer fristlosen Kündigung.Ist das rechtens?
Wenn ich kündigen möchte, muss ich mich an die Kündigungsfrist aus dem alten Vertrag halten oder an welche sonst?
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Kommentare
Mo, 25/09/2017 - 13:06
Walter Büchi
der bestehende mietvertrag gilt auch weiterhin mit den darin enthaltenen kündigungsfristen bzw. kündigungsterminen, wenn diese nicht aussergewöhnlich festgehalten wurden.
wenn Sie kündigen wollen gelten die kündigungsfristen und -termine im jetzigen mietvertrag.
nur bei nichtbezahlen des mietzineses oder bei schweren zuwiderhandlungen gegen die pflichten als mieter keommt eigentlich eine fristlose kündigung in frage.