(Anonym):Allenfalls kennt sich hier jemand mit einer Personalvermittlung aus: ein Bekannter von mir arbeitet bei einer PV. Vor ca. 3Monaten hat er mich gefragt ob ich jemand kenne, der einen Job sucht. Nach der Abklärung mit meiner Freunin hab ich ihm ihre Nummer gegeben. Und heute konnte sie dank ihm/mir den Vertrag unterzeichnen. So viel es mir ist hab ich doch jetzt auch ein Betrag zu gute?!

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Kommentare

Markus Meyer

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wurde den mündlich oder schriftlich ein vermittlungshonorar ausgemacht ??? wenn nicht, ist es ein sog. Kollegendienst

übrigens gibts da gesetzliche Grundlagen dazu:

https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbe...

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René von Allmen

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Meinst du eine Vermittlerprovision? Oder was meinst du mit Betrag zu gut?

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Robert Schweng

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Die Fragestellerin, darf mir gerne per Messenger rückantworten! 😉
Ansonsten ist die Provision meist abhängig vom Lohn des Vermittelten.
Hier ein Beispiel:
https://www.esprit.ch/default.asp?pgid=24

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Robert Schweng

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Die Fragestellerin hat geantwortet:
"Ich habe mit dem personalvermittler leider gar nichts abgemacht. Ich hab ihn jetzt aber per whatsapp drauf angesprochen und er meint ich hätte bei ihm ein Kaffee zu gut 😊"

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Colette Rudin

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Vermittlungshonorar ist doch die Freude der Kollegin die nicht mehr arbeitslos ist 😊 ist doch viel mehr Wert.

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Allma Kiki

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Du hast deiner Freundin einen gefallen gemacht und dein Bekannter hat einen Vertragsabschluss ergattert. Was willst du da noch mehr ...

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Andreas Georg

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Leider nein...
Es ist schön, dass Du einer bekannten Person so zu einer Arbeitsstelle verhelfen konntest, aber aus dem Telefongespräch oder so kannst Du im Nachhinein keinen Rechtsanspruch auf Prämien geltend machen.
Trotzdem haben solche Hilfen einen wert. Es ist möglich, dass Du selber einmal in der Lage bist, eine Stelle zu suchen. Da sind solche Kontakte mit Kollegen, welchen Du geholfen hast, sehr viel wert. Ich würde mir auch den Kaffee abholen und bei dieser Gelegenheit Eigenreklame machen.

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