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Hallo Zusammen
Zum Thema Nachmieter:
Gilt ein Nachmieter, wenn dieser das Antragsformular und die Unterlagen bei der Verwaltung eingereicht hat bereits als gestellt oder muss er den Mietvertrag unterschrieben haben?
Danke im Voraus 😊
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Zum Thema Nachmieter:
Gilt ein Nachmieter, wenn dieser das Antragsformular und die Unterlagen bei der Verwaltung eingereicht hat bereits als gestellt oder muss er den Mietvertrag unterschrieben haben?
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Kommentare
Fr, 15/09/2017 - 12:10
Brigitte Gartmeier
das genügt voll und ganz
Sa, 16/09/2017 - 00:05
Peter Spillmann
Ich möchte da einfach noch darauf hinweisen das das so nicht ganz korrekt ist. Der Nachmieter muss solvent und zumutbar sein. Solvent heisst Mietzins max 1/3 Lohn und keine Betreibungen haben. Und, das ist eben wichtig, er muss wenn die Verwaltung ihn akzeptiert den Vertrag auch unterschreiben. Wenn er trotz gleichen Vertragsbedingungen plötzlich nicht mehr will gilt er nicht mehr als NM und sie bleiben haftbar für die Miete.
Eine reine Meldung eines NMs genügt also bei weitem nicht!
Fr, 15/09/2017 - 12:11
Brigitte Gartmeier
Ei nachmieter muss solvent sein und wenn er das Antragsformular mit allen geforderten Unterlagen bereits gesendet hat so genügt das voll und ganz
Sa, 16/09/2017 - 00:06
Peter Spillmann
Nein siehe oben
Fr, 15/09/2017 - 12:14
Theo Reyes
Vielen Dank Brigitte Gartmeier. Der Nachmieter hat keine Betreibung und veedient genug, hat aber alles bereits ende Juli eingereicht und die Verwaltung hat ihm bis jezt keinen Bescheid gegeben. Nun kann es sein, dass er die wohnung nicht mehr will nach all der Zeit und ich wusste nicht, ob ich dan trozdem raus bin oder nicht.
Fr, 15/09/2017 - 12:15
Theo Reyes
Gibt es da noch einen Gesetzesartikel?
Fr, 15/09/2017 - 12:16
Brigitte Gartmeier
Sicher bist du dann raus.. hast du eine Kopie von der Anmeldung? Wenn nein würde ich eine verlangen.. Ich persönlich würde die verwaltung nochmals informieren dass du gehst und für dich die Sache erledigt ist.. Mehr würde ich nicht machen und mich auf die neue Wohnung freuen und auf deinen geplanten Termin umziehen..
Fr, 15/09/2017 - 12:18
Theo Reyes
Nein leider nicht, ich muss ichn mal fragen, er wird sicher noch die Quittung des eingeschriebenen Briefes haben.
Ich habe die Verwaltung eben um eine schriftliche Bestätigung gebeten, die wollen sie mir aber nicht geben...
Fr, 15/09/2017 - 12:18
Brigitte Gartmeier
Sprich nochmlas mit deiner Verwaltung
Fr, 15/09/2017 - 12:21
Brigitte Gartmeier
Du kannst im Internet eine Wohnungsanmeldung ausdrucken das soll der Interessent ausfüllen du sendest das Original an die Verwaltung natürlich eingschrieben und eine Kopie behälst du.. So würde ich das machen
Fr, 15/09/2017 - 12:21
Brigitte Gartmeier
Dann bist du auf der sicheren Seite
Fr, 15/09/2017 - 12:21
Walter Büchi
or264
https://www.nach-mieter.ch/vorzeitige-rueckgabe-or-264
Fr, 15/09/2017 - 13:12
Theo Reyes
Brigitte Gartmeier muss die vorzeitige Kündigung schriftlich erfolgen oder reicht eine Klare kommunikation?
Fr, 15/09/2017 - 19:07
Brigitte Gartmeier
Ich würde schriftlich kündigen aber mit der ansage dass du den nachmieter gestellt hast
Sa, 16/09/2017 - 08:34
Sandra Celestine Lehmann
Ersatzmieter: Was muss ein Nachmieter erfüllen? - Beobachter
https://www.beobachter.ch/wohnen/umzug/ersatzmieter-was-muss-ein-nachmie...
Theo Reyes lies mal hier nach.
Sa, 16/09/2017 - 11:50
Theo Reyes
Vielen Dank 😊
Sa, 16/09/2017 - 15:16
Patrizia Battista
1. ein Nachmieter muss gewillt sein, Deinen Vertrag zu übernehmen.
2. muss der Nachmieter solvent sein
3. die eingereichte Anmeldung/Wohnungsbewerbung reicht