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Kann mir jemand Tips geben ?
In meinem geschlossenen Kellerraum ( Neubau) habe ich Schimmel an der Wand entdeckt, welcher bis zu Kleidern, Koffer, Schränke etc. befallen hat. Der Geruch ist kaum zu ertragen, fast wird einem schlecht... Ausserhalb des Kellers (EG, Gang Treppenhaus-Garage) sieht man ebenfalls schon Flecken an den Wänden.
Ich muss nun vieles aus dem Keller räumen und hoffe es bleiben mir noch Gegenstände die Schimmelfrei sind.
1. Frage
Habe ich das Recht auf einen anderen Kellerraum, welcher noch nicht verschimmelt ist? (Ein paar sind noch leer/leere Whg.) mein Keller ist relativ voll, ich müsste diesen zuerst leeren, damit man den Mangel überhaupt "beseitigen" kann.
2. Frage
Wieviel Frist kann ich der Verwaltung geben um diesen Mangel zu "beheben" ? Wer bezahlt mir einen Entfeuchter und wer kommt für die Schäden des Schimmels auf ? (Gegenstände)
Herzlichen Dank!
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In meinem geschlossenen Kellerraum ( Neubau) habe ich Schimmel an der Wand entdeckt, welcher bis zu Kleidern, Koffer, Schränke etc. befallen hat. Der Geruch ist kaum zu ertragen, fast wird einem schlecht... Ausserhalb des Kellers (EG, Gang Treppenhaus-Garage) sieht man ebenfalls schon Flecken an den Wänden.
Ich muss nun vieles aus dem Keller räumen und hoffe es bleiben mir noch Gegenstände die Schimmelfrei sind.
1. Frage
Habe ich das Recht auf einen anderen Kellerraum, welcher noch nicht verschimmelt ist? (Ein paar sind noch leer/leere Whg.) mein Keller ist relativ voll, ich müsste diesen zuerst leeren, damit man den Mangel überhaupt "beseitigen" kann.
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Wieviel Frist kann ich der Verwaltung geben um diesen Mangel zu "beheben" ? Wer bezahlt mir einen Entfeuchter und wer kommt für die Schäden des Schimmels auf ? (Gegenstände)
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Kommentare
Fr, 01/09/2017 - 23:33
Eveline Gutmann
also das mit dem Keller wechseln wird nicht gehen wenn es Strom drinn hat, da die Wohnungen damit verknüpft sind.
Fr, 01/09/2017 - 23:48
Corinne Häner
Da les ich gern mit, haben das gleiche Problem.
Sa, 02/09/2017 - 00:45
Robert Schweng
Schwierig, weil kein Gesetz besagt wie feucht ein Keller sein darf. Das wäre auch schwierig, den verschiedenen Arten von Kellergewölben.
Hier wäre allenfalls noch Info:
https://www.beobachter.ch/wohnen/miete/artikel/lueften_mit-dem-schimmel-...
Sa, 02/09/2017 - 03:19
Susan Keusch
Jaja, das Problem mit dem feuchten Keller bei Neubauten kennen wir alle zu gut , die Häuser werden innert kürzester Zeit gebaut, da hat das Fundament gar keine Zeit mehr richtig trocken zu werden, meist sind keine fenster vorhanden, da ist nix mit lüften. Das Problem wird bestimmt früher oder später in allen Abteilen vorhanden sein, den Schaden sollte die Versicherung übernehmen, schau das du deine Sachen irgendwo anders unterbringen kannst und verlange bautrockner. Die Sache braucht Zeit das ist nicht innert paar Tagen trocken.
Sa, 02/09/2017 - 07:42
Christina Ammann
Ich bin Laie, aber ich bin der Meinung, dass das Sache der Verwaltung ist. Sie mieten eine Wohnung mit Keller der intakt ist. Ich würde das der Verwaltung mitteilen, klar fragen was sie unternehmen und in welchem Zeitraum.
Sa, 02/09/2017 - 08:11
Désirée Weiss
ich hatte das gleiche Problem und habe der Verwaltung den Schaden in Rechnung gestellt und ersetzt bekommen. Die sollten das über ihre Versicherung nehmen.
Entfeuchter haben sie zur Verfügung gestellt und ersetzen mir die Stromkosten.
Aufgepasst: bei uns steht überall, dass man keine Kleidung im Keller lagern darf. Also eigentlich darf man so gut wie nix dort lagern laut Hausordnung...
und wenn dein Keller gar nicht mehr benutzbar ist kümmere dich um eine Mietreduktion - du hast eine Wohnung mit Keller gemietet und kannst diesen nicht nutzen.
Hast du eine Rechtschutzversicherung?
Sa, 02/09/2017 - 09:29
Reika Budmiger-Meier
Wir hatten das gleiche Problem. Bei uns hiess es von der Verwaltung wie deren Versicherung im Keller dürfen keine Kleider und keine Schuhe gelagert werden. Die Versicherung hat nichts bezahlt mit der Begründung, dass in einem Neubau die Wände feucht sind.