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Wenn man die kündigung nicht unterschreibt und man keine eingeschrieben gekriegt. Ist die kündigung dann nichtig???
Kündigung wurde im unfall ausgesprochen.
Die 30 tage schutz wurden eingehalten.
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Wenn man die kündigung nicht unterschreibt und man keine eingeschrieben gekriegt. Ist die kündigung dann nichtig???
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Kommentare
Mo, 04/09/2017 - 16:36
Robert Schweng
Guten Tag. Steht denn im Arbeitsvertrag, dass eine Kündigung schriftlich zu erfolgen hat?
Dann wäre eine mündliche Kündigung m.E. nichtig!
Ansonsten kann der Arbeitgeber auch mündlich kündigen.
https://www.beobachter.ch/arbeit/arbeitsrecht/arbeitsvertrag-ist-eine-mu...
Mo, 04/09/2017 - 16:37
Sarah Wiederkehr
Hab ihm schon den Link gepostet...
scheint ihm nicht gepasst zu haben...
https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbe...
Mo, 04/09/2017 - 16:39
Robert Schweng
Doppelt hält besser 😉