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wie sieht es aus wenn man bei der wohnungsübergabe keine mägelliste gemacht hat?
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wie sieht es aus wenn man bei der wohnungsübergabe keine mägelliste gemacht hat?
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Kommentare
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Elena Augello
bei der wohnungsübergabe schaut man doch die mängel an und die werden notiert und danach von beiden seiten unterschrieben. was passiert beim auszug wen das nicht gemacht wurde?
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Donjeta Ajvazaj
Meinst du ein Protokoll?
Eine Mängelliste kann man nach der Übergabe bis zu 14 Tagen nachreichen.
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Elena Augello
aber der vermieter kann das auch nicht beweisen
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Robert Schweng
Elena Augello natürlich kann er beweisen, dass es Mängel hat beim Auszug. Ich gehe davon aus, dass man die Mängel ja auch sieht.
Wenn keine Mängelliste vorhanden ist, bedeutet das wohl eher dass die Wohnung beim Einzug keine Mängel hatte.
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Elena Augello
die wohnung ist 23 jahre alt und es wurde gesagt wird machen keine mägelliste da wir wissen das die wohnung schon alt ist
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Elena Augello
Janine Peuckert nein ich frage nur was auf mich zukommen könnte ich ziehe auf 1.10 weg 1 jahr
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Pati Rychener
Bei Einzug oder Auszug sollte immer ein Protokoll gemacht werden.Nun wirst du das Problem haben;dass dircder Vermieter alle Mängel und Defekte dir in die Tasche schiebt.Da du ja leider ohne Protokoll nicht beweisen kannst was schon gewesen ist und was nicht
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Elena Augello
so wie ich nicht beweisen kann, kann das auch der vermieter nicht
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Annika Binner
Diese Argumentation wird dir vor Gericht leider nichts nützen.
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Pati Rychener
Ja da hast du recht,aber leider können die Vermieter oft echt unberechenbar sein.In diesem Sinne wehre dich und ansonsten versuche es beim Mieterschutz,wenns Probleme geben sollte?
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Elena Augello
Annika Binner ich fand es auch komisch aber da gesagt wurde ja wir müssen nichts abnehmen wir wissen das die wohnung schon älter ist..
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Elena Augello
Annika Binner 1 jahr
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Pati Rychener
Haben den die anderen Mieter im Haus auch kein Protokoll gemacht?Oder bist du die Einzige?
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Elena Augello
Pati Rychener das weiss ich nicht. ich weiss nur das die vorherigen mieter alles selber geflickt haben nicht schön und auch nicht sauber geputzt haben
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Annika Binner
Ich stimme Pati Rychener zu. Vermieter können unberechenbar sein. Wir erleben das in den Rechtsforen jeden Tag, nicht wahr Robert? Ich würde den Vermieter auffordern, Dir schriftlich zu bestätigen, dass er kein Übergabeprotokoll machen möchte und Schäden beim Auszug nicht zu Deinen Lasten gehen.
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Pati Rychener
Genau Annika Binner besser hätte ich es nicht sagen können.Da hast du vollkommen recht?
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Annika Binner
http://www.20min.ch/community/dossier/geldratgeber/story/29231713
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Elena Augello
danke bin ich beruhigt
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Melii Schaurhofer
Kann man nicht die mängelliste vom vormieter von dessen auszug irgendwie verlangen? Falls es eine gibt sieht man ja auch was vor einzug nicht in ordnung war..
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Elena Augello
wen er diese noch hat
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Allma Kiki
Die braucht es nicht. Weil bei Einzug hätte er ein neues erstellen sollen mit der Unterschrift. Liegt keine vor erlischt die Beweispflicht.
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Manuel Hefti
Wurde denn beim Einzug keine Mängelliste gemacht? Wenn ja, wann war der Einzug? Falls es erst sehr kurze Zeit her ist kann nachträglich eine Mängelliste erstellt bzw. die Mängel an den Vermieter gemolden werden.
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Elena Augello
nein nichts. 1.8.16
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Manuel Hefti
In diesem Fall ist es leider zu spät. Man könnte beim Vermieter nach der Mängelliste fragen, die vom Vormieter beim Auszug erstellt worden ist. Falls dies geschehen ist, kann sich der Vermieter auf diese berufen, aber auch nur bedingt. Es könnten ja unbeabsichtigte Mängel im Zuge von Umbauarbeiten vor deinem Einzug entstanden sein. Falls vom Vormieter auch keine Mängelliste existiert, dann steht es Aussage gegen Aussage und falls man sich nicht einig wird, wird ein Gericht darübern entscheiden wofür du haftbar gemacht werden kannst und wofür nicht.
Deshalb ist es ratsam immer eine Mängelliste zu erstellen, selbst wenn der Vermieter sagt dies sei nicht nötig. Diese sollte so detailliert wie möglich gemacht werden und dies beim Einzug sowie auch beim Auszug (selbst bzw. gerade wenn der Vermieter sagt er werde kleinere Mängel selber reparieren und diese nicht verrechnen)
Alles was auf der Mängelliste schriftlich festgehalten und vereinbart wird hat definitive Gültigkeit und ist im Nachhinein auch vor Gericht für beide Seiten nur sehr schwierig zu bestreiten.
Mi, 27/09/2017 - 15:37
Allma Kiki
Also wenn kein Einziehprotokoll besteht und er auf ein Ausziehprotokoll verzichtet kannst du auch nicht haftbar gemacht werden für irgended etwas, weil er keine Beweise hat und du somit nichts befürchten musst ?