wie sieht es aus wenn man bei der wohnungsübergabe keine mägelliste gemacht hat?

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Kommentare

Elena Augello

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bei der wohnungsübergabe schaut man doch die mängel an und die werden notiert und danach von beiden seiten unterschrieben. was passiert beim auszug wen das nicht gemacht wurde?

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Donjeta Ajvazaj

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Meinst du ein Protokoll?
Eine Mängelliste kann man nach der Übergabe bis zu 14 Tagen nachreichen.

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Elena Augello

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aber der vermieter kann das auch nicht beweisen

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Robert Schweng

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Elena Augello natürlich kann er beweisen, dass es Mängel hat beim Auszug. Ich gehe davon aus, dass man die Mängel ja auch sieht.
Wenn keine Mängelliste vorhanden ist, bedeutet das wohl eher dass die Wohnung beim Einzug keine Mängel hatte.

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Elena Augello

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die wohnung ist 23 jahre alt und es wurde gesagt wird machen keine mägelliste da wir wissen das die wohnung schon alt ist

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Elena Augello

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Janine Peuckert nein ich frage nur was auf mich zukommen könnte ich ziehe auf 1.10 weg 1 jahr

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Pati Rychener

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Bei Einzug oder Auszug sollte immer ein Protokoll gemacht werden.Nun wirst du das Problem haben;dass dircder Vermieter alle Mängel und Defekte dir in die Tasche schiebt.Da du ja leider ohne Protokoll nicht beweisen kannst was schon gewesen ist und was nicht

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Elena Augello

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so wie ich nicht beweisen kann, kann das auch der vermieter nicht

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Annika Binner

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Diese Argumentation wird dir vor Gericht leider nichts nützen.

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Pati Rychener

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Ja da hast du recht,aber leider können die Vermieter oft echt unberechenbar sein.In diesem Sinne wehre dich und ansonsten versuche es beim Mieterschutz,wenns Probleme geben sollte?

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Elena Augello

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Annika Binner ich fand es auch komisch aber da gesagt wurde ja wir müssen nichts abnehmen wir wissen das die wohnung schon älter ist..

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Elena Augello

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Annika Binner 1 jahr

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Pati Rychener

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Haben den die anderen Mieter im Haus auch kein Protokoll gemacht?Oder bist du die Einzige?

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Elena Augello

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Pati Rychener das weiss ich nicht. ich weiss nur das die vorherigen mieter alles selber geflickt haben nicht schön und auch nicht sauber geputzt haben

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Annika Binner

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Ich stimme Pati Rychener zu. Vermieter können unberechenbar sein. Wir erleben das in den Rechtsforen jeden Tag, nicht wahr Robert? Ich würde den Vermieter auffordern, Dir schriftlich zu bestätigen, dass er kein Übergabeprotokoll machen möchte und Schäden beim Auszug nicht zu Deinen Lasten gehen.

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Pati Rychener

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Genau Annika Binner besser hätte ich es nicht sagen können.Da hast du vollkommen recht?

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Annika Binner

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Elena Augello

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danke bin ich beruhigt

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Melii Schaurhofer

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Kann man nicht die mängelliste vom vormieter von dessen auszug irgendwie verlangen? Falls es eine gibt sieht man ja auch was vor einzug nicht in ordnung war..

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Elena Augello

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wen er diese noch hat

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Allma Kiki

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Die braucht es nicht. Weil bei Einzug hätte er ein neues erstellen sollen mit der Unterschrift. Liegt keine vor erlischt die Beweispflicht.

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Manuel Hefti

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Wurde denn beim Einzug keine Mängelliste gemacht? Wenn ja, wann war der Einzug? Falls es erst sehr kurze Zeit her ist kann nachträglich eine Mängelliste erstellt bzw. die Mängel an den Vermieter gemolden werden.

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Elena Augello

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nein nichts. 1.8.16

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Manuel Hefti

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In diesem Fall ist es leider zu spät. Man könnte beim Vermieter nach der Mängelliste fragen, die vom Vormieter beim Auszug erstellt worden ist. Falls dies geschehen ist, kann sich der Vermieter auf diese berufen, aber auch nur bedingt. Es könnten ja unbeabsichtigte Mängel im Zuge von Umbauarbeiten vor deinem Einzug entstanden sein. Falls vom Vormieter auch keine Mängelliste existiert, dann steht es Aussage gegen Aussage und falls man sich nicht einig wird, wird ein Gericht darübern entscheiden wofür du haftbar gemacht werden kannst und wofür nicht.

Deshalb ist es ratsam immer eine Mängelliste zu erstellen, selbst wenn der Vermieter sagt dies sei nicht nötig. Diese sollte so detailliert wie möglich gemacht werden und dies beim Einzug sowie auch beim Auszug (selbst bzw. gerade wenn der Vermieter sagt er werde kleinere Mängel selber reparieren und diese nicht verrechnen)
Alles was auf der Mängelliste schriftlich festgehalten und vereinbart wird hat definitive Gültigkeit und ist im Nachhinein auch vor Gericht für beide Seiten nur sehr schwierig zu bestreiten.

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Allma Kiki

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Also wenn kein Einziehprotokoll besteht und er auf ein Ausziehprotokoll verzichtet kannst du auch nicht haftbar gemacht werden für irgended etwas, weil er keine Beweise hat und du somit nichts befürchten musst ?

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