Hallo zusammen, ich habe eine frage was nicht unbedingt eine Rechtsfrage ist, hoffe ihr könnt mir trotzdem weiterhelfen. Weiss jemand wie viel Prozent man Arbeiten muss um eine Aufenthaltsbewilligung (L oder B) zu erhalten? Diese Person würde aus Portugal kommen. Teilweise lese ich es muss eine 100% Stelle sein und hatte auch schon gehört das es ab 40% schon machbar wäre. Vielen Dank bereits im voraus für die Hilfe.

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Kommentare

Robert Schweng

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Für die B-Bewilligung: Da steht nichts über wieviel %, allerdings ist es Fraglich ob man sich hier in der Schweiz mit 40% den Lebensunterhalt incl. Versicherungen und Kurse finanzieren kann.
"Die Aufenthaltsbewilligung der Angehörigen von EU-27/EFTA-Mitgliedstaaten (Staatsangehörige EU-27/EFTA) hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren; sie wird erteilt, wenn der EU-27/EFTA-Bürger den Nachweis einer unbefristeten oder auf mindestens 365 Tage befristeten Anstellung erbringt."
Quelle:
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/aufenthalt/eu_efta/ausweis_b...

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Ana Duarte

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Ja das hatte ich auch bereits im Internet gefunden. Was ich vergessen hatte zu erwähnen, er hat genug Finanzielle Mittel um einige Monate zu "überleben" er hatte lange gespart und würde auch bei mir Wohnen ( Wohngemeinschaft)

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Robert Schweng

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(Laie) Ana Duarte die Bewilligung ist abhängig vom Arbeitsvertrag. Wenn das SEM meint, dass er mit dem Lohn hier nicht leben kann, wird das Gesuch sicher abgelehnt.

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Rene Loosli

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Er muss sein Lebensunterhalt aleine meistern können und nicht von unterstützung angewiesen sein !!

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Ana Duarte

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Das war ja nicht meine Frage sondern ab wie viel Prozent man eine Aufenthalsbewilligung beantragen kann. 😊

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Rene Loosli

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Wenn er zum beispiel mit 30% genug verdient das er sein unterhalt meistern kann ist das genug !!

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Jennifer Hurni - Höche

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Für B-Bewilligung muss er 100% arbeiten. Erfahrung von meinem Vater! Da er selber alles muss zahlen und nicht vom Staat abhängig soll sein!

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Rene Loosli

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Richtig er muss alles selber bezahlen aber das heist nicht das er 100 % arbeiten muss wenn er mit weniger % arbeit genug verdient ist das auch ok !!

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Marco Forrer

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(Ich arbeite auf dem Einwohneramt). Auf das Stellenpensum kommts grundsätzlich nicht an.

Frag beim Migrationsamt des Kantones nach wie deren Berechnungen aussehen und ob er so eine Chance hat.

B-Bewilligung gibts nur bei einem festen, unbefristeten Vertrag (nicht über Temporärfirma angestellt)

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