(Anonym):Hallo robert kannst du bitte diese frage anonym posten?
Ich würde gerne meine ausländische freundin (USA) heiraten, jedoch würden wir gerne einen ehevertrag abschliessen wo geregelt ist das keiner von und am anderen bei einer scheidung alimente zahlen muss(ohne kinder). Kann man das rechtlich so festhalten? Und hat jemand eine gute kontakt person um uns zu helfen?
Danke

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Kommentare

Simone Kalberer

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Ja, Gütertrennung vereinbaren kann man auch, hat aber NICHTS mit der nachehelichen Unterhaltsfrage, sondern - wie es das Wort schon sagt - nur mit dem Güterrecht zu tun. Nachehelichen Unterhalt ausschliessen in einem Ehevertrag ist grundsätzlich möglich. Allerdings ist der Richter bei einer Scheidung daran nicht zwingend gebunden und kann unter Umständen - wenn die Regelung nachträglich "unbillig" scheint, davon abweichen. Ohne Kinder, wenn beide Ehegatten arbeiten, ist ohnehin kaum je Unterhalt geschuldet.

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Walter Büchi

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die usa gehört zu den staaten, deren urteile in der schweiz grds. anerkannt werden.
zuständig ist dann das zivilstandsamt am wohnort.
wenn dieses für die bearbeitung noch zusätzliche dokumente benötigt (zB. überprüfung durch ch-botschaft in den usa oder beglaubigte übersetzung), dann werden sie das mitteilen.

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