Hallo zämä
Wir wohnen im Kt Bern, in einem "Stöckli" neben dem Bauernhof von meinen Eltern, welche unsere Vermieter sind. Mein Mann und ich würden sehr gerne das "Stöckli" kaufen. Die Vermieter wären eigentlich mit einem Kauf durch uns einverstanden. Anscheinend ist ein Kauf jedoch nicht möglich, da das Gebäude in einer Landwirtschaftszone steht und zum Bauernhof gehört (andere Begründung haben wir und die Vermieter nicht erhalten).

Kennt sich jemand mit dem Recht in der Landwirtschaft und den Immobilien aus? Wir suchen Inputs und mögliche Gesetzte, die uns klarheit bringen.

Wir möchten wissen obs:

a) möglich ist, das Stöckli, auch mit möglichen Verbindungen/Einschränkungen/Verpflichtungen, zu kaufen

oder

b) wir den Wunsch von diesem Eigenheim begraben müssten..

Ich hoffe gespannt auf Erfahrungen, Auskünfte und möglichscht positive Beratung ?

Danke

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Kommentare

Walter Büchi

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landwirtschaftszone ist sehr kompliziert. nicht landwirtschaftliches wird nur unter ganz bestimmten voraussetzungen bewilligt.
am besten bei der kantonalen stelle für bäuerliches bodenrecht oder beim bauernverband erkundigen.
http://www.bernerbauern.ch/de-ch/Leistungen/Rechtsdienst

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Robert Schweng

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Erkundigen sie sich auch auf der Gemeinde, ob dieses "Stöckli" evtl. unter Denkmalschutz steht. Das wäre dann vermutlich mit weiteren Auflagen verbunden.
http://denkmalpflege-schweiz.ch/2016/01/25/denkmalgeschuetztes-haus-sani...

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Louisa Faber

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Soweit ich weiss, dürfen nur Bauern Landwirtschaftsland kaufen. Euer Grundstück müsste ausgezont werden. Und dort gibts es wiederum eine Limite an Quadratmetern (ohne Gewähr)

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Thomas Zumsteg

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Dann werde Bauer und das Stöckli gehört Dir.

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Yvonne Gut

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Massgebend ist das bäuerliche Bodenrecht (BGBB). Das Stöckli abzutrennen dürfte aufgrund des Realteilungsverbotes problematisch sein. Als Tochter könntest du (aber nur du und nicht dein Ehemann) grundsätzlich den ganzen Betrieb bewilligungsfrei erwerben, jedoch nur als Selbstbewirtschafterin zum Ertragswert.
Ruf beim Schweizer Bauernverband an, Nr 056 462 52 71 da erhälst du kostenlos ca 15 Min. kompetent Ausfunft

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Roman Richle

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Ein Stöckli konnte nur gebaut werden, weil es (offenbar) für die Bewirtschaftung des Bauernhofes nötig war; es gehört somit zum Bauernhof und kann nicht separat verkauft werden; zumindest nicht, solange auf dem Hof Landwirtschaft betrieben wird. Wird keine Landwirtschaft mehr betrieben, müsste es ausgezont werden, was aber kaum bewilligt wird.

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Manu Marti - Zaugg

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Vielen Dank für die Inputs.. der Bauernhof wird zu einem späteren Zeitpunkt von meinem Bruder übernommen, welches auch gut ist.. ich habe keine Landwirtschaftliche Ausbildung und somit keine Chance für den Hof erwerb.. lediglich war die Frage wegen dem Stöckli.. vielen Dank, ich werde mich noch bei den angegebenen Stellen erkundigen.

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Roman Richle

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wirst wohl schauen müssen, dass ihr das stöckli dann auch vom Bruder mieten kannst...

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