(Anonym):Hallo, Ich brauche dringend Hilfe !
Kann man diesen post bitte anonym Posten?

Zu mir ...

Der Vater meines Kindes zahlt anstatt mir den Unterhalt , meine Miete (da ich zu wenig verdiene und die Wohnung allein nicht überschrieben bekommen würde)

Nun habe ich heute einen Anruf der Verwaltung erhalten, das seit 3monaten die Miete ausstehend ist.
Ich kann diese Summe von über 5000 CHF nicht stemmen und weiss auch nicht woher nehmen.
Habe ich, wenn ich mich heute beim KES melde eine Möglichkeit Hilfe zu erhalten eventuell in Form einer Bevorschussung?
Mit rennt die Zeit davon, ich werde die Kündigung erhalten wenn die Miete nicht bezahlt wird.

Hilfe !!!

Ich hoffe mir kann einer sachliche antworten geben

Ich möchte dir vorab danken

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Kommentare

Annika Binner

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Gibt es ein Scheidungsurteil oder eine Trennungsvereinbarung oder wurde alles untereinander vereinbart? Warum wurde die Miete nicht gezahlt?

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Robert Schweng

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ich warte noch auf die Antworten der Fragestellerin.
Evtl. wäre hier noch eine Anlaufstelle, wo man nachfragen könnte, was zu tun ist:
http://www.frauenhaus-schweiz.ch/

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Markus Meyer

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also rückwirkende unterstützung durch sozialamt seh ich nicht ! bevorschussung (alimente und/oder unterhalt) nur bei gerichtlichem urteil. ich sehe da eher schwarz.
man sollte sich aber auch nicht so vom Ex abhängig machen lassen.

der verwaltung ist es letztlich egal woher das geld für die miete kommt, hauptsache sie kommt.

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