Guten Morgen, ich habe von meiner Personalchefin, ich arbeite seit 17 Jahrenin derselben Firma, eine Einladung zu einem Gespräch erhalten, mit dem Betreff "Deine Krankheit, wie geht es weiter".
Hintergrund:
Ich wurde vor ca. 3 Jahren an der Wirbelsäule operiert.
Aufgrund dieser Operation habe ich nun muskuläre Rückenprobleme, die es mir unmöglich machen länger als ca 10 Minuten am Stück zu stehen oder längere Zeit zu sitzen. Seite Anfang Mai bin ich deshalb zu 50% krankgeschrieben, dazwischen 2 x 1 Woche zu 100%.
Ursächlich für die lange Dauer sind die ewigen Wartezeiten auf Termine bei verschiedensteh Ärzten, die mich aber immer wieder an den nächsten Arzt weiterreichen, ohne das mir tatsächlich geholfen wird.
Den nächsten Termin habe ich erst wieder Anfang September, bis dahin bin ich dannn wahrscheinlich noch krankgeschrieben.
NUN ZU MEINER EIGENTLICHEN FRAGE:
1. Kann ich wegen meiner Krankschreibung während meiner Krankschreibung entlassen werden?
2. Was muss ich in diesem Gespräch beachten?
3. Auf welche Fragen muss ich der Personalchefin nicht antworten, bzw. was darf sie mich nicht fragen?
4. Wie reagiere ich, wenn mir mit Entlassung gedroht wird, wenn ich weiterhin krankgeschrieben bin?

Danke für alle seriösen Tips und Erläuterungen im Voraus.

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Kommentare

Dalia Lea Sunshine

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also ich als laie antworte einfach mal auf eine frage:
ja du kannst während deiner krankschreibung gekündigt werden.. nach einer gewissen zeit hat der arbeitgeber das recht dir zu kündigen... kenne das von meinem mann.. die hatten sowas mal mit einer mitarbeiterin..
ansonsten wünsche ich dir gute besserung..

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Monique Schmidli-Rieder

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OR 336c
Dir kann erst nach 180 Tagen am Stück während der krankschreibung gekündigt werden.

Aber ich als auch personalchefin würde auch zum Mitarbeitergespräch laden, einfach auch um zu schauen ob man dich anderweitig einsetzen könnte was mit deiner Wirbelsäule besser geht. Evtl ist da auch die IV bereit Hilfsmittel zu stellen etc. Aber dafür muss man auch erst mit dem Mitarbeiter sprechen.

Sollte sie mit Kündigung drohen, was ich nicht hoffe, würde ich sie bitten dir das doch schriftlich zu bestätigen dass du das richtig verstanden hast.

Grundsätzlich darf sie dich alles fragen aber du musst nicht antworten.
Evtl wünscht sie ein Besuch beim vertauensarzt, dem müsstest du dann nachkommen.

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Annelise Schnyder

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Das mit am stück stimmt nicht ganz. Bei der gleichen krankheit, also hier krankschreibung mit unterbrüchen aber immer wegen der gleichen krankheit, werden die abwesenden tage zusammengezählt. Wenn die 180 tage erreicht sind, entfällt der kündigungsschutz. Der beginnt nur aufs neue zu lauffen, wenn eine krankschreibung wegen einer anderen krankheit ohne Zusammenhang zur vorhergehenden erfolgt

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Robert Schweng

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René Schubert ah nun hab ich es verstanden. Da eine Heilung ja nicht abzusehen ist, stellt sich die Frage ob Sie diese Arbeit dort noch ausführen können? Vermutlich möchte der Chef wissen wie es weitergeht. Er muss ja die anderen 50% Leistung irgendwie einplanen und evtl. noch eine 50% Stelle besetzen.
Da Sie schon 17 Jahre dort sind würde ich ehrlich gesagt das Gespräch nutzen und versuchen zusammen mit der Betriebsleitung eine Lösung zu finden, die beiden hilft. Ihnen und dem Arbeitgeber.
Was der möchte dürfte klar sein: "Wie geht es im Betrieb weiter?".

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René Schubert

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Danke Robert, ich wäre sowieso auf die Personalchefin zugegangen und hätte, allein wegen der Kündigungsthematik versucht, eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden. Ich wollte jedoch noch den Termin Anfang September abwarten, weil ich mir dort eine endgültige Diagnose und hoffentlich schmerzlindernde Therapie vom Spezialisten erhoffe. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich ohne dieses Diagnose keine konkrete Aussage zum "Wie geht es weiter" machen.

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Robert Schweng

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René Schubert Dann schreiben Sie doch der Personalchefin auf Ihre Frage: "Deine Krankheit, wie geht es weiter". Dass Sie im September genauere Kenntnis über Ihre Krankheit haben, evtl. verschiebt sie ja dann den Termin bis nach der Diagnose.

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Tatjana Simoes Mejia

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Ich kann nur von mir erzählen: hatte einen Bandscheibenvorfall und arbeitete in der Pflege, mir wurde nach den 90 Tagen (da ich erst seit 2 Jahren dort arbeite, ich glaube nach 5 Jahren ist dies bei 180 Tagen) gekündigt.
Es war ja absehbar dass ich nicht mehr in diesem Berufsfeld arbeiten kann. Die IV brauchte 3 Monate für abklärungen (ich wollte keine Rente, nur eine Umschulung) und sie meinten es gäbe bestimmt Arbeitsplätze an denen ich in meinem Beruf weiterarbeiten könne, mit angepassten Aufgaben.
Nun zu deinen Fragen:
Solange dir von einem Arzt nicht bestätigt wurde dass du die Tätigkeiten in deinem Berufsfeld nicht weiter ausführen kann würde ich das deinem AG nicht so mitteilen, weise ihn drauf hin das du diesen Termin im September abwarten musst.
Du musst auf nichts antworten, auf welches du keine sichere Antwort hast, sie darf dich alles Fragen, ansonsten kannst du eine Vollmacht bei deinem Arzt unterschreiben damit sie sich dort weitere Infos holen kann.
Sie kann dir mit der entlassung "drohen" du solltest dich nicht einschüchtern lassen, wenns so ist ists so, arbeiten darfst du einfach nicht da dann keine Versicherung einen weiteren Vorfall decken würde.

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René Schubert

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Danke Tatjana Simoes Mejia, meinst du arbeiten während der Krankschreibung? Hat der Arzt sich mit der IV in Verbindung gesetzt oder du?

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Peter Spillmann

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Ich würde trotz alledem meinen Hausarzt nie bevollmächtigen, dem Arbeitgeber direkt Auskunft zu geben.
Ich will genau unter Kontrolle haben welche Informationen da ausgetauscht werden.

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René Schubert

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Ok, bis jetzt musste ich auch nur die Krankenkasse bevollmächtigen. Denke auch das geht den Arbeitgeber nichts an. Vertrauensarzt sehe ich noch ein.

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Allma Kiki

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Der Arzt ist an das Berufsgeheimniss gebunden und die Versicherungen ebenfalls. Somit darf er keine Auskunft dem AG abgeben dies ist strafbar. Auserd du entbindest den Arzt was ich dir nicht empfehlen würde.

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Allma Kiki

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Auch der Vertrauensarzt darf dem Arbeitgeber nur Auskunft geben was die Arbeit betrift und nicht mehr. Also auch keine Diagnose.

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Annelise Schnyder

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Wenn die erneute krankschreibung die ehemalige krankheit als ursprung hat, beginnt der kündigungsschutz nicht neu zu lauffen, sondern die abwesenden tage der ersten krankschreibung werden mitgezählt

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