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Hallo. Bitte um Hilfe. Mein bruder und sein Kollege haben eine WG gegründet und die Wohnungsübernahme fand heute statt, bzw. findet jetzt statt. Es stellt sich heraus, dass die Wohnunh im katastrophalen Zustand ist, dreckig etc. Die Miete + die Kaution für den Monat August sind bereits bezahlt. Was kann man nun tun? Die Verwaltung hat Betriebsferien bis montag.
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Hallo. Bitte um Hilfe. Mein bruder und sein Kollege haben eine WG gegründet und die Wohnungsübernahme fand heute statt, bzw. findet jetzt statt. Es stellt sich heraus, dass die Wohnunh im katastrophalen Zustand ist, dreckig etc. Die Miete + die Kaution für den Monat August sind bereits bezahlt. Was kann man nun tun? Die Verwaltung hat Betriebsferien bis montag.
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Kommentare
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Sandra Baumann
Wie hat dann die Wohnungsübergabe stattgefunden o. wer hat sie gemacht?
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Faruk Türk
findet gerade mit dem Hauswart statt.
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Sandra Baumann
& was meint er dazu?
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Faruk Türk
Der Hauswart sagt er versteht uns und würde gerne das Protokoll fertigstellen.
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Sandra Baumann
Das geht doch so nicht. Ich bin selbst Hauswart & würde so eine Wohnung niemals akzeptieren. Was ist mit den Vormietern?
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Emire Mustafa
Die sind nach DE gezogen
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Sandra Baumann
Okay & haben die Wohnung so hinterlassen? Wurde dass nicht vom Hauswart kontrolliert?
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Annelise Schnyder
Wurde ein übergabeprotokoll erstellt? Wenn nicht, unbedingt alles fotografieren, dokumentieren und mängelrüge innerhalb 10 tagen an den vermieter. Erst nach Rücksprache mit dem vermieter und schriftliche garantie der kostenübernahme selber reinigen oder reinigen lassen. Mietschlichtungsstelle anfragen, ob es, wenn gewünscht, sogar einen rücktritt vom mietvertrag begründet, da die wohnung so nicht bewohnbar. Wenn keine andere Möglichkeit, eventuell kostenübernahme hotel bis die wohnung zumutbar ist. Auch das, unbedingt über mietschlichtungsstelle abklären
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Manuel Hefti
Eigentlich egal wer die Übergabe macht. Die Frage ist ob die Wohnung so akzeptiert wird. Auf jeden Fall alles bis ins Detail dokumentieren. Schriftlich und Fotografisch. Auf dem Protokoll vermerken dass die Wohnung in unakzeptablem Zustand ist und die übernahme so nicht akzeptiert wird. Genau aufführen was instand zu stellen ist und vor allem eine sinvolle Frist setzen (2 Wochen z.B.) Ev. eine erneute Abnahme verinbaren und aufführen dass wenn die Wohnung nicht instand gestellt ist, mit Mietreduktionen bis hin zu Schadensersatz zu rechnen ist.
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Manuel Hefti
Wichtig, Fotos oder Bessser Kopien vom unterzeichneten Übergabeprotokoll machen. Direkt nach Unterzeichnung. Auf keinen Fall darauf eingehen dass die Kopie einem zugeschickt wird. Alles so gut wie möglich direkt vor Ort erledigen.
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Faruk Türk
Kann man noch von der Miete zurücktreten.
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Manuel Hefti
Ich denke in diesem Fall dürfte das möglich sein. Da aber die Miete und Kaution schon hinterlegt sind, könnte es mühsam werden diese zurück zu fordern.
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Faruk Türk
Kann man das Protokoll auch nicht unterschreiben?
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Sandra Baumann
Wenn man nicht einverstanden ist, muss man nicht unterzeichnen...
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Manuel Hefti
Unterzeichnen würde ich, aber klar vermerken das man nicht einverstanden ist und warum. Ansonsten hat man ja rein gar nichts schriftlichen in den Händen im Falle einer Gerichtsverhandlung.
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Annelise Schnyder
Alle beanstandeten punkte genau aufführen und dann kann man bedenkenlos unterschreiben. Unter bemerkungen noch aufführen wie und in welchem zeitraum die wohnung instandgestellt werden soll. Eventuell selber so reinigen, wie man es gerne möchte, und der verwaltung in rechnung stellen. Muss auch im protokoll vermerkt werden
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Manuel Hefti
Sofern die Reinigung nicht unbedingt nötig ist, besser auf die professionelle Reinigung durch eine von der Verwaltung gestellten Person (Putzinstitut o.ä. Renigung muss fachmännisch erledigt werden) bestehen. Frist setzen und klar aufführen dass bei Nichteinhaltung die Reinigung in Rechnung gestellt wird.
Wenn man selber reinigt fällt das gerne unter den Teppich und man muss dem Geld nachrennen. Aber ja, was bleibt einem letzten Endes übrig, wenn man nicht im Dreck vom Vormieter leben will und die Verwaltung sich stur stellt...
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Faruk Türk
Ja, da sind wird drann, aber es ist echt katastrophal.
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Robert Schweng
Mängel eingeschrieben melden
Mängel, die man bei der Übernahme nicht sieht, sind dem Vermieter je nach Mietvertrag innert 10 bis 30 Tagen nach Wohnungsübergabe schriftlich und eingeschrieben zu melden.
https://www.homegate.ch/mieten/ratgeber/mietrecht/wohnungsuebernahme
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Manuel Hefti
Ggf.Im Protokoll vermerken das die Wohnung so nicht übernommen wird und die Mängel in einer definierten Frist zu beseitigen sind. Wichtig ist aber dass der Zustand der Wohnung rechtskräftig dokumentiert wird. Unterzeichnet von beiden Parteien. In diesem Falle der Hauswart und ihr.
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Manuel Hefti
Gemäss den Bildern wäre die Wohnung durchaus bewohnbar. Also Ablehnung der Übernahme aus diesen Gründen dürfte unter Umständen mehr Probleme verursachen als Annahme und klare Mängeldokumentation und Beseitigung.
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Robert Schweng
Faruk Türk "Der Hauswart sagt er versteht uns und würde gerne das Protokoll fertigstellen."
Wenn der Hauswart Ihnen auf dem Protokoll garantiert, dass diese augenfällige Mängel noch beseitigt werden, können Sie es auch unterschreiben.
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Donjeta Ajvazaj
du hesch Zit zum e Mängelliste zmache... alles fötele, ufem Protokoll UNBEDINGT vermerke! usdrucke und am Mäntig direkt zu de Verwaltig. Mach allgemein e Mängel-Liste, die dörfsch ja innerhalb vo 10 Täg (oder meh) ireiche und sie sind verpflichtet, zum die Mängel behebe. S'Wichtigste isch eifach, dass alles ufem Protokoll vermerkt isch, vo dem wo dir t'Wohnung übergit, egal wer (HW/Verwaltig)