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Hallo zusammen
Ich habe einige Punkte im Bereich Heiz- und Nebenkostenabrechnung.
Wir haben unsere Heiz- und Nebenkostenabrechnung bekommen und sind im gegensatz letzten zwei Jahre (wir wohnen seit drei Jahre hier) verschiedene Faktoren abgerechnet worden, wo eben nicht mit dabei waren den letzten Zwei Jahren der Abrechnung. Ist das erlaubt dass der Verwalter so abrechnet, ohne die Mieter zu informieren.?
Und noch ein Faktor, jedes Jahr wird "Anteil Boilerentkalkung" von einem Betrag von "Fr. 2000.-" abgrechnet und alle 3-5 Jahre wird bei uns der Boiiler entkalkt, ist das im rechtens?
Ich bedanke mich bei euch für jegliche Hilfe/Information.
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Hallo zusammen
Ich habe einige Punkte im Bereich Heiz- und Nebenkostenabrechnung.
Wir haben unsere Heiz- und Nebenkostenabrechnung bekommen und sind im gegensatz letzten zwei Jahre (wir wohnen seit drei Jahre hier) verschiedene Faktoren abgerechnet worden, wo eben nicht mit dabei waren den letzten Zwei Jahren der Abrechnung. Ist das erlaubt dass der Verwalter so abrechnet, ohne die Mieter zu informieren.?
Und noch ein Faktor, jedes Jahr wird "Anteil Boilerentkalkung" von einem Betrag von "Fr. 2000.-" abgrechnet und alle 3-5 Jahre wird bei uns der Boiiler entkalkt, ist das im rechtens?
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Kommentare
Mi, 09/08/2017 - 11:50
Annelise Schnyder
Was steht im mietvertrag unter dem posten Nebenkosten. Die positionen, die angekreuzt sind, dürfen auch abgerechnet werden. Aber achtung, es dürfen auch bei diesen punkten keine reparaturarbeiten verrechnet werden. Die boilerentkalkung geht so wie abgerechnet in ordnung.
Mi, 09/08/2017 - 11:50
Walter Büchi
grundsätzlich darf der vermieter diese kosten auf die mieter abwälzen(Art. 5 Abs. 2 lit. e VMWG)
das scheint extrem viel zu sein, wird das denn auf mehrere mieter aufgeteilt?
auf jedenfall vom vermieter eine abrechnung der revisionskosten verlangen!
http://www.20min.ch/community/dossier/geldratgeber/story/20391066
Mi, 09/08/2017 - 11:50
Valon Nuhiu
Walter Büchi ja klar wird auf alle mieter aufgeteilt.
Mi, 09/08/2017 - 11:50
Walter Büchi
Valon Nuhiu der vermieter soll rechnungen für die revisionskosten vorlegen, dann kann man sehen ob die forderungen gerechtfertigt sind.
sie haben das recht auf einsichtnahme in die originalbelege, resp. auf zustellung der kopien (gegen verrechnung), was ohne einhaltung der 30-tägigen frist jederzeit möglich ist.
http://www.mieterschutzverband.ch/schweizer-mietrecht/tipps-und-tricks/