Hallo. Ich Danke für die schnelle Aufnahme und komme auch gleich zu meinem Anliegen. Wir wohnen seit letzten Jahr in einem Quartier und es gefällt uns sehr. Wir haben vorallem sehr schnell Anschluss gefunden mit anderen Familien. Insgesamt sind wir jetzt 3 Familien mit insgesamt 5 Kindern zwischen 2 und 5. Sie spielen jetzt sehr oft zusammen und das oft auch vor unserem Wohnblock auf der quartierstrasse. Sie fahren dann mit ihren Traktoren oder trottis und natürlich entsteht auch ein lärmpegel. Wir halten uns stehts an alle ruhezeiten und die gehen immer über die Zeiten hinaus. Jetzt reklamiert eine Familie wir dürften uns nicht mehr auf der Straße aufhalten. Stimmt das? Sie stört sich vorallem daran das Kinder aus einem anderen Block resp. Anderen Haus dabei sind. Kann sie das? Wir möchten uns gern mit der Verwaltung kurzschließen aber ich wüsste vorher gern wie es mit der Rechtslage aussieht da wir eben die "neuen" sind. Danke euch für die Antworten.

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Kommentare

Christina Ammann

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Ich kenne das aus eigener Erfahrung als unsere Kinder in diesem Alter waren. Es gab auch Mieter die sich beschwert haben. Und ich habe mich auch an die Ruhe und Mittagszeiten gehalten haben.

Ich habe mich damals bei der Verwaltung gemeldt genau wegen diesem Anliegen. Die Verwaltung stand hinter uns. Wenn ihre Kinder mit Kindern aus einem anderen Quartier spielen oder Sie besuch haben, glaube ich kaum, dass sich diese Familie beschweren kann, ausser es ist ein Privatgrundstück. Also beschweren kann sie sich schon, aber ich denke nicht dass sie damit Erfolg hat.

Solange Sie sich an die Ruhe und Mittagszeiten halten, denke ich, kann die andere Familie nicht verbieten, dass die Kinder draussen spielen.
Und wenn Sie sagen, dass eine Familie sich beschwert, gehe ich davon aus, dass diese auch Kinder hat.

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Sandrina Lemke

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Leider hat diese Familie auch Kinder welche schon länger hier wohnen allerdings vom Alter her genau dem selben entsprechen würde. Allerdings hat ihre Mutter ein Problem damit wenn diese dann mit unseren spielen. ?

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Walter Büchi

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«Geräusche von kleinen Kindern
untertags gehören zum Alltag und sind zu
tolerieren». Das hat das Genfer
Berufungsgericht in einem Urteil vom 7.
August letzten Jahres unmissverständlich
festgehalten. Für Familien mit Kindern
heisst das, dass die Kinder spielen,
hüpfen, lachen, Fangen spielen, auf dem
Bobbycar herumfahren, singen und auch
mal kreischen dürfen. Auch der Besuch
von Spielkameraden ist zulässig. Selbst
eine Kindergeburtstagsparty kann der
Vermieter nicht verbieten.
https://www.familienleben.ch/leben/konflikte/mieterschutz-schweiz-nachba...

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Robert Schweng

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Sandrina Lemke gehört denn die Strasse überhaupt zum Mietobjekt? Wenn nicht(öffentlicher Grund), dann wäre die Verwaltung m.E. gar nicht zuständig! 😊

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Sandrina Lemke

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Robert Schweng die Straße is aufgeteilt auf viele Miteigentümer. Ein Teil die Verwaltung, ein Teil auf Hauseigentümer etc.

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Robert Schweng

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Da es sich demnach um eine Eigentumsgemeinschaft handelt, kann das ein Eigentümer alleine gar nicht entscheiden. Ich würde mal abwarten ob die Verwaltung da überhaupt tätig wird.
Kann ja gut sein, dass einer der Eigentümer auch Kinder hat! 😉

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Allma Kiki

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https://www.beobachter.ch/wohnen/nachbarn/kinderlarm-nur-immer-mit-der-ruhe

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