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Seit zwei Jahren bin ich (Deutsche) gerichtlich getrennt (Mann ist Schweizer), habe zwei Kinder die CH Bürger sind. Ich lebe derzeit von Sozialunterstützung. Ich hab Angst Probleme vom Migrationsamt bezüglich meiner Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Was kann mir denn schlimmstenfalls passieren und was geschieht mit meinen Kindern wenn ich keine Bewilligung mehr habe??
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Seit zwei Jahren bin ich (Deutsche) gerichtlich getrennt (Mann ist Schweizer), habe zwei Kinder die CH Bürger sind. Ich lebe derzeit von Sozialunterstützung. Ich hab Angst Probleme vom Migrationsamt bezüglich meiner Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Was kann mir denn schlimmstenfalls passieren und was geschieht mit meinen Kindern wenn ich keine Bewilligung mehr habe??
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Kommentare
Mi, 27/09/2017 - 15:47
Allma Kiki
Als Deutsche musst du dir da keine Sorge machen. Du kannst weiterhin hier in der CH verbleiben.
Mi, 27/09/2017 - 15:47
Dii T Taa
muss dir garkeine gedanken machen!!aussdem sind deine kinder Ch Bürger sie können dir rein garnnichts tun.!!!
Mi, 27/09/2017 - 15:47
Katrin Schroeder
Das ist schön zu lesen, dennoch finde ich es dann komisch, dass das Sozialamt mir sagt, ich müsse aufpassen keine Probleme mit dem Migrationsamt zu bekommen. ?
Mi, 27/09/2017 - 15:47
Katinka Schindelmeiser-Neuburger
Das kommt ganz darauf an, wie alt die Kinder sind. Ich war mir damals auch recht sicher und trotzdem war es recht unangenehm mit dem Migrationsamt. Ich kenne aber eine sehr junge Mutter, die trotz CH-Kind ausgewiesen wurde. Solang deine Bewilligung noch läuft mach dir keine Gedanken.
Mi, 27/09/2017 - 15:47
Armin Stadelmann
Es ist gut, wenn du bei behördlichen Kontakten mit einer rechtskenntlichen Begleit- Person hingehst (das muss kein Anwalt sein). Das beruhigt das Amt oft. Weiter würde ich die Gespräche aufnehmen. Amtsgespräche unterstehen nicht dem Strafrecht (BGE von 1982). So kann man auch bei widerrechtlichen Behördenhandeln notfalls reagieren.
Wie das genau mit der Ausweisung aussieht, ist es eher unwahrscheinlich, dass das Amt so reagiert. Wenn das Gericht aber einen Prozentsatz an Arbeit deinerseits als zumutbar anerkennt, dann müsstest du dich darum aktiv bemühen, ansonsten wird es nicht einfacher.