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(Anonym):Fragestellerin C Bewilligung:
Ich bin Weise Kind und habe ich ünterstützung von EL bekommen während der Lehrer Zeit und danach habe ich Krise gehabt und mein LAP schriftlich verschiebe und jetzt habe ich Kai Diplom und komme keine Erganzig Leistung mehr
Kann sie das einfach weg schtreichen
Weil ich bin krank worden und müsste in klinik
Und bin 21
Schriftlich darf ich erst nächste Sommer abschliessen
Kann sie das einfach weg schtreichen?
Weil ich bin krank worden und müsste in klinik
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(Anonym):Fragestellerin C Bewilligung:
Ich bin Weise Kind und habe ich ünterstützung von EL bekommen während der Lehrer Zeit und danach habe ich Krise gehabt und mein LAP schriftlich verschiebe und jetzt habe ich Kai Diplom und komme keine Erganzig Leistung mehr
Kann sie das einfach weg schtreichen
Weil ich bin krank worden und müsste in klinik
Und bin 21
Schriftlich darf ich erst nächste Sommer abschliessen
Kann sie das einfach weg schtreichen?
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Kommentare
Mi, 27/09/2017 - 15:48
Walter Büchi
die lehre gilt damit wohl als beendet
1/11 3.6.3.3 Beendigung und Unterbrechung der Ausbildung
3368 Wird die Ausbildung vorzeitig abgebrochen, gilt sie als be-
1/11 endet. Bis zu einer allfälligen Wiederaufnahme der Ausbildung
befindet sich das Kind nicht mehr in Ausbildung. Dies
gilt auch für die Zeit zwischen einem Lehrabbruch und Beginn
eines neuen Lehrverhältnisses.
https://www.bsvlive.admin.ch/vollzug/storage/documents/75/75_7_de.pdf
Mi, 27/09/2017 - 15:48
Robert Schweng
Damit die Lehre nicht als "beendet" gilt, sollte sich die Fragestellerin am Besten an das zuständige Amt für Berufsbildung wenden und wenn es möglich ist, die Berufschule weiterführen!