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(Anonym):Hallo könntest du das Anonym auf Rechtsforum Schweiz posten? Danke dir
Frage: Meine 2 kinder hatten heute besuchstag mit dem Vater. Jetzt erzählen Sie mir das er sie mit auf die Baustelle genommen hat und gearbeitet hat. Um 9 uhr holte er sie von zu hause ab mit einem arbeitskollege und der kleine benötigt immer noch ein Kindersitz, denn er im Auto nicht hatte.
Macht der Kindervater sich strafbar das er die Kinder mit auf die Baustelle genommen hat und dann bis 13 gearbeitet hat?
Macht sich die Firma Strafbar das Sie es zugelassen hat?
Und wegem dem Autositz das er für den kleinen nicht hatte?
Kann ich gegen den KV und die Baufirma anzeige erstatten?
Hoffe jemand kann mir weiter helfen, denn Gott weiss was alles hätte Passieren können mit Kinden auf einer Baustelle.
Danke schon in Voraus
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(Anonym):Hallo könntest du das Anonym auf Rechtsforum Schweiz posten? Danke dir
Frage: Meine 2 kinder hatten heute besuchstag mit dem Vater. Jetzt erzählen Sie mir das er sie mit auf die Baustelle genommen hat und gearbeitet hat. Um 9 uhr holte er sie von zu hause ab mit einem arbeitskollege und der kleine benötigt immer noch ein Kindersitz, denn er im Auto nicht hatte.
Macht der Kindervater sich strafbar das er die Kinder mit auf die Baustelle genommen hat und dann bis 13 gearbeitet hat?
Macht sich die Firma Strafbar das Sie es zugelassen hat?
Und wegem dem Autositz das er für den kleinen nicht hatte?
Kann ich gegen den KV und die Baufirma anzeige erstatten?
Hoffe jemand kann mir weiter helfen, denn Gott weiss was alles hätte Passieren können mit Kinden auf einer Baustelle.
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Kommentare
Mo, 28/08/2017 - 13:00
Walter Büchi
also, strafbar macht sich hier vermutlich niemand. wenn die kinder dem kv übergeben werden, trägt er die verantwortung und entscheidet was zu tun ist. um dagegen oder die firma in der der kv arbeitet vorzugehen, müsste m.e. eine schon akute kindeswohl gefährdung vorliegen.