Hallo zusammen. Ich hab folgende Frage. Ich muss meine Ex betreiben weil Sie Ihre Miethälfte nciht gezahlt hat und das ist jetzt schon 2 Jahre her. Betreibung und Schlichtungsversuch waren schon mal 2015 durch. Nun habe ich einen neuen Versuch gemacht Sie zu betreiben und eine Klage geschrieben. Nun will der Richter, dass ich nochmal einen Schlichtungsversuch unternehme. Die Ex hat sich vor zwei Jahren schon geweigert bei der Schlichtungsverhandlung. Ich glaube nicht, dass sich das nun geändert hat.
Weiss jemand ob ich wegen dem selben Mist umbedingt nochmal eine Schlichtungsstelle aufsuchen muss, da wir das Thema ja bereits vor zwei Jahren durch hatten? Danke für die Infos.

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Kommentare

Thomas Deuber

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Ich würde den Gerichtsentscheid nicht anfechten, sondern wie geheissen das machen was das Gericht sagt.

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Maik Dreissigacker

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Das sind wieder Extrakosten die ich mir nicht leisten kann. Geht schon seit Ewigkeiten und unentgeldliche Rechtspflege wird mir verweigert.

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Maik Dreissigacker

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Dann hab ich wohl keine Wahl.

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Sarah Tombak

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Abschliessen mit dem Thema und fertig.. manchmal macht man sich für nichts die Nerven kapput.. scheiss aufs geld, abhacken und das leben weiter leben

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Maik Dreissigacker

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Tja leider hängt am dem Thema noch mein Sohn mit dem ich seit zwei Jahren erpresst werde und mir der Kontakt verweigert wird. Sie hat alle Möbel, das gemeinsame Sparkonto geplündert mich auf allen gemeinsamen Schulden sitzen gelassen und mir unseren Sohn weggenommen.

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Patric Jacob

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Fortsetzung der Betreibung

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Maik Dreissigacker

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Geht nicht. Sie hat Rechtsvorschlag erhoben und der muss nun gerichtlich beseitigt werden.

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Patric Jacob

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Maik Dreissigacker
Ja machst Klage Zivilgericht. Kosten übernimmt der Beklagte

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Maik Dreissigacker

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Geht an die Strafkammer. Dort habe ich unentgeldliche Rechtspflege beantragt. Wurde abgelehnt, obwohl ihre Anwältin die Sachen teilweise in Ihren Stellungnahmen anerkannt hat.

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